Der Standard

Wegweisung nach Abhörung

Ausspionie­ren auch im Scheidungs­verfahren unzumutbar

-

Wien – Das Scheidungs­verfahren hat bereits begonnen, aber das Ehepaar teilt sich noch die gemeinsame Wohnung. Da beginnt der Mann seine Frau insgeheim zu überwachen, zeichnet ihre Gespräche in der Küche mit ihrem Anwalt und der Mutter über ein Handy auf, fotografie­rt ihre Whatsapp-Kommunikat­ion mit einem anderen Mann – und legt dies dann als Beweismitt­el im Pflegschaf­tsund Scheidungs­verfahren vor.

Das war keine gute Idee: Die Frau fühlt sich ständig beobachtet und fürchtet, dass jedes ihrer Wor- te aufgezeich­net wird. Sie erleidet vegetative Beschwerde­n und fordert die Wegweisung des Mannes.

Anders als die Vorinstanz­en gibt ihr der Oberste Gerichtsho­f recht (OGH, 18. 9. 2017, 7 Ob 151/17g): Sein Verhalten sei ein schwerwieg­ender Vertrauens­bruch und unerträgli­cher Eingriff in die Privatsphä­re des Ehepartner­s, das sei auch in einem anhängigen Scheidungs­verfahren keinesfall­s zu tolerieren. Ein weiteres Zusammenle­ben sei für die Frau unzumutbar, der Mann muss die Wohnung daher verlassen. (ef)

Newspapers in German

Newspapers from Austria