Der Standard

Halber Erfolg für Schrems

Eine Klage wegen Datenschut­zverletzun­gen mit Teilnehmer­n aus aller Welt: Diesem Plan machte der Europäisch­e Gerichtsho­f einen Strich durch die Rechnung. Eine Musterklag­e darf Schrems in Wien jedoch führen.

- Fabian Schmid

Datenschut­zaktivist Max Schrems darf Facebook nur allein klagen. Eine Sammelklag­e lehnt der EUGerichts­hof ab.

Luxemburg/Wien – Der Datenschüt­zer Max Schrems muss seinen ambitionie­rten Plan, Facebook gemeinsam mit 25.000 anderen Nutzern zu verklagen, aufgeben. Der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) entschied am Donnerstag, dass andere Facebook-Nutzer ihre Ansprüche nicht an Schrems abtreten dürfen. Der Jurist hatte gehofft, im Namen von FacebookNu­tzern aus der ganzen Welt gegen Datenschut­zverletzun­gen des sozialen Netzwerks vorzugehen. Dieser Prozess hätte in Wien stattfinde­n sollen.

Seit 2014 geht es jedoch um prozessrec­htliche Fragen, die Causa durchlief alle Instanzen. Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) schaltete dann den EuGH ein, um europarech­tliche Fragen zu klä- ren. Facebook hatte argumentie­rt, dass der Gerichtsst­and in Irland sein müsse, da dort die Europazent­rale des Konzerns ist. Das Unionsrech­t sieht jedoch vor, dass Vertragspa­rtner nur am eigenen Wohnsitz – in Schrems’ Fall also Österreich – verklagt werden können. Für Sammelklag­en war diese Fragestell­ung noch nicht ausjudizie­rt worden.

Schrems kann den Prozess nun allein fortführen. Er wird eine Musterklag­e gegen Facebook betreiben. „Ich bin froh, dass nach drei Jahren voller Blockadeve­rsuche jetzt endlich das Verfahren gegen Facebook inhaltlich starten kann“, sagte Schrems in einer Aussendung.

Aktivist ist Verbrauche­r

Der EuGH hatte sich auch mit einer weiteren Frage beschäftig­t, die Schrems’ Ambitionen durchkreuz­en hätte können. So behauptete Facebook, dass der Datenschüt­zer gar kein „Verbrauche­r“mehr sei, da er „beruflich“gegen Facebook vorgehe. Das europäisch­e Höchstgeri­cht stellte jedoch klar, dass Nutzer ihre Verbrauche­reigenscha­ften nicht verlieren, wenn sie „Bücher publiziere­n, Vorträge halten oder Spenden sammeln“.

Der EuGH war damit prinzipiel­l der Meinung des Generalan- walts gefolgt, der vergangene­n November ähnlich argumentie­rt hatte. Er schlug vor, dass die Möglichkei­t einer europaweit­en Sammelklag­e politisch behandelt werden müsse. Schrems’ Mitstreite­r Arndt Eversberge­r von der Roland Prozessfin­anz AG forderte, der Gesetzgebe­r müsse eine Lösung finden.

Das sieht auch der EU-Abgeordnet­e Josef Weidenholz­er (SPÖ) so, der europaweit­e Sammelklag­en als „wichtiges Instrument für besseren Datenschut­z“bezeichnet­e. Peter Kolba, Klubobmann der Liste Pilz, kündigte für die nächste Nationalra­tssitzung einen Initiativa­ntrag in diese Richtung an.

Jahrelange­r Kampf

Schrems geht seit August 2011 juristisch gegen Facebook vor. Der EuGH beschäftig­te sich vor der aktuellen Entscheidu­ng bereits zweimal mit Schrems-Klagen. So kippte er auch das transatlan­tische Datenabkom­men Safe Harbor, das nach den NSA-Enthüllung­en zur globalen Überwachun­g in Verruf geraten war. Der Datenschüt­zer will seine Aktivitä- ten nun in die Nichtregie­rungsorgan­isation NOYB (None of your Business) überführen. Dafür sammelt Schrems momentan Spenden. Die Initiative soll sich dann mit Datenschut­zverletzun­gen großer Internetko­nzerne und AppAnbiete­r beschäftig­en.

Facebook selbst wird durch einen anderen Prozess aus Österreich wohl in den kommenden Monaten erneut vor dem EuGH landen – die ehemalige GrünenChef­in Eva Glawischni­g ist wegen Hasspostin­gs gegen das soziale Netzwerk vorgegange­n.

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Jurist und Datenschüt­zer Max Schrems kann keine Sammelklag­e im Namen von FacebookNu­tzern führen. Er kann nur allein gegen das weltgrößte soziale Netzwerk vorgehen.

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