Der Standard

EU-Gericht: Keine Tests an homosexuel­len Asylwerber­n

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Luxemburg – Asylwerber dürfen nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) bei der Prüfung ihres Antrags keinem Test ihrer sexuellen Orientieru­ng unterzogen werden. Ein solcher Test stelle einen unverhältn­ismäßigen Eingriff in das Privatlebe­n des Asylwerber­s darf, urteilten die Luxemburge­r Richter am Donnerstag. (dpa)

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