EU-Gericht: Keine Tests an homosexuellen Asylwerbern
Luxemburg – Asylwerber dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei der Prüfung ihres Antrags keinem Test ihrer sexuellen Orientierung unterzogen werden. Ein solcher Test stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben des Asylwerbers darf, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag. (dpa)