Stadt Wien hat Lagezuschlagskarte überarbeitet
Wien – Seit kurzem ist die Lagezuschlagskarte der Stadt Wien in einer leicht überarbeiteten Version online. Die darauf angegebenen Werte wurden bisher von Vermietern oft als Fixbeträge interpretiert, Mieterschützer sprachen hingegen von Maximalbeträgen.
Diese Ansicht wurde kürzlich, wie berichtet, vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Der in einer bestimmten Wohnumgebung mögliche Lagezuschlag auf die Richtwertmiete dürfe nicht von den dort üblichen Grundstückskosten abhängen, wie es bei der Berechnung der Lagezuschlagskarte der Fall ist, sondern es zähle die „faktische Umgebung“einer Wohnlage. Das bedeutet: Nicht überall dort, wo die Lagezuschlagskarte einen Lagezuschlag vorsieht, handelt es sich tatsächlich um eine „überdurchschnittliche Lage“.
Die Lagezuschlagskarte der MA 25 wurde deshalb nun mit einer Erklärung versehen, wonach es sich dabei um die „maximal möglichen Lagezuschläge für Wien ohne Berücksichtigung einer Durchschnittslage“handelt.
Ärger bei Vermietern
Was für Mieterschützer die Erfüllung einer langjährigen Forderung ist, sorgt bei Vermietervertretern aber für Ärger. „Die Rechte der Mieter werden unverhältnismäßig höher eingestuft als Eigentumsrechte“, klagt etwa Michael Pisecky, Fachgruppenobmann der Wiener Immobilientreuhänder. „Wer vor einigen Jahren nach bestem Wissen und Gewissen eine Miete vereinbart hat, kann sich jetzt nicht mehr sicher sein, ob diese im Falle einer Mietzinsüberprüfung hält.“Pisecky fordert angesichts der Verunsicherung in der Immobilienwirtschaft eine rasche Klarstellung durch den Gesetzgeber. Als Resultat würden künftig noch mehr Wohnungen befristet oder gar nicht mehr vermietet werden, so der Fachgruppenobmann. Die Änderung würde den „Mietadel“begünstigen, weil davon Wohnungen mit niedrigen Mieten betroffen sind.
Ganz anders beurteilt das naturgemäß die Mietervereinigung: Dort sieht man „eine erhebliche Verbesserung“für Mieter, „ihren Anspruch auf Reduzierung des Richtwertmietzinses erfolgreich durchzusetzen“. (red)