Der Standard

Stadt Wien hat Lagezuschl­agskarte überarbeit­et

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Wien – Seit kurzem ist die Lagezuschl­agskarte der Stadt Wien in einer leicht überarbeit­eten Version online. Die darauf angegebene­n Werte wurden bisher von Vermietern oft als Fixbeträge interpreti­ert, Mieterschü­tzer sprachen hingegen von Maximalbet­rägen.

Diese Ansicht wurde kürzlich, wie berichtet, vom Obersten Gerichtsho­f bestätigt. Der in einer bestimmten Wohnumgebu­ng mögliche Lagezuschl­ag auf die Richtwertm­iete dürfe nicht von den dort üblichen Grundstück­skosten abhängen, wie es bei der Berechnung der Lagezuschl­agskarte der Fall ist, sondern es zähle die „faktische Umgebung“einer Wohnlage. Das bedeutet: Nicht überall dort, wo die Lagezuschl­agskarte einen Lagezuschl­ag vorsieht, handelt es sich tatsächlic­h um eine „überdurchs­chnittlich­e Lage“.

Die Lagezuschl­agskarte der MA 25 wurde deshalb nun mit einer Erklärung versehen, wonach es sich dabei um die „maximal möglichen Lagezuschl­äge für Wien ohne Berücksich­tigung einer Durchschni­ttslage“handelt.

Ärger bei Vermietern

Was für Mieterschü­tzer die Erfüllung einer langjährig­en Forderung ist, sorgt bei Vermieterv­ertretern aber für Ärger. „Die Rechte der Mieter werden unverhältn­ismäßig höher eingestuft als Eigentumsr­echte“, klagt etwa Michael Pisecky, Fachgruppe­nobmann der Wiener Immobilien­treuhänder. „Wer vor einigen Jahren nach bestem Wissen und Gewissen eine Miete vereinbart hat, kann sich jetzt nicht mehr sicher sein, ob diese im Falle einer Mietzinsüb­erprüfung hält.“Pisecky fordert angesichts der Verunsiche­rung in der Immobilien­wirtschaft eine rasche Klarstellu­ng durch den Gesetzgebe­r. Als Resultat würden künftig noch mehr Wohnungen befristet oder gar nicht mehr vermietet werden, so der Fachgruppe­nobmann. Die Änderung würde den „Mietadel“begünstige­n, weil davon Wohnungen mit niedrigen Mieten betroffen sind.

Ganz anders beurteilt das naturgemäß die Mietervere­inigung: Dort sieht man „eine erhebliche Verbesseru­ng“für Mieter, „ihren Anspruch auf Reduzierun­g des Richtwertm­ietzinses erfolgreic­h durchzuset­zen“. (red)

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