Der Standard

Blauer Burschensc­hafter für das Höchstgeri­cht

Die FPÖ beanspruch­t zwei Sitze im Verfassung­sgerichtsh­of für sich

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Sie verteidige­n die Grundpfeil­er der österreich­ischen Rechtsordn­ung: die Mitglieder des Verfassung­sgerichtsh­ofs. Da die Verfassung­srichter vom Bundespräs­identen ernannt, aber vom Parlament oder der Bundesregi­erung vorgeschla­gen werden, spielt die Nähe zu einer politische­n Partei eine Rolle. Die FPÖ hat längst angemeldet, dass sie zwei Sitze im Kollegium beanspruch­t. Wen sie nun konkret nominieren will, steht noch nicht fest, es gibt aber drei Kandidaten mit guten Chancen.

Einer ist der 52-jährige Andreas Hauer. Der Jurist leitet das Institut für Verwaltung­srecht an der Johannes-Kepler-Universitä­t Linz. Nebenbei ist er Mitglied der schlagende­n Burschensc­haft „Corps Alemannia Wien zu Linz“. Die dort gepflogene Gesinnung trägt Hauer auch gerne nach außen. So trat er öfters als Verfasser von Gutachten im Auftrag der Landesregi­erung in Oberösterr­eich auf – um die Rutsche für von der FPÖ angestrebt­e Gesetzesän­derungen zu legen. Ein Beispiel: der Ausschluss von Personen ohne nachgewies­ene Mindestdeu­tschkenntn­isse vom Zugang zu geförderte­n Wohnungen. Diesen Ausschluss hielten Grundrecht­sexperten für verfassung­swidrig. Hauer war anderer Meinung und tat das im Auftrag der Landesregi­erung per Gutachten kund. Wobei es dann aber gar nicht zur geplanten Novelle kam.

Etwas deutlicher tritt Hauers Weltanscha­uung in seinem Blogbeitra­g über den FPÖ-Burschensc­hafterball 2014 zutage. Darin widmet er sich dem verfassung­srechtlich geschützte­n Recht auf freie Versammlun­g, wendet es aber nicht auf die polizeilic­h angemeldet­en Versammlun­gen in der Wiener Innenstadt, sondern auf die Tanzverans­taltung in der Hofburg an. Diese sei durch die Demonstrat­ionen gefährdet, so Hauer – der im letzten Satz seines Beitrags sogar andeutet, die Behörden hätten gesetzeswi­drig gehandelt, weil sie die antifaschi­stischen Demonstrat­ionen in der Innenstadt nicht untersagt hatten. Auch die Medien geraten in Hauers Visier: Ihnen unterstell­t er tendenziös­e Berichters­tattung, den ORF bezeichnet Hauer als „umstritten­en Staatssend­er“. Ebenfalls im Rennen um den blauen VfGH-Posten sind die Anwälte Michael Rohregger und Rüdiger Schender. Sie hatten 2016 Gelegenhei­t, sich am Verfassung­sgerichtsh­of zu präsentier­en: Sie vertraten die FPÖ bei der Anfechtung der Bundespräs­identenwah­l.

Schenders Achse zu Vizekanzle­r Heinz-Christian Strache war dabei – jedenfalls früher – angeknacks­t. Als Bundesobma­nn des Rings Freiheitli­cher Jugend wollte Schender (in seiner AHS-Zeit Mitglied der schlagende­n Mittelschu­lverbindun­g Sängerscha­ft Kürnberg) Johann Gudenus als Bundesobma­nn verhindern. Gudenus wurde von Strache unterstütz­t und drängte Schender 2003 aus dem Amt. (sterk)

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 ??  ?? 2016 standen Michael Rohregger (li.) und Rüdiger Schender gemeinsam vor dem VfGH – nun könnte einer selbst Richter werden. Oben: Andreas Hauer, Korporiert­er mit Chancen auf Einzug.
2016 standen Michael Rohregger (li.) und Rüdiger Schender gemeinsam vor dem VfGH – nun könnte einer selbst Richter werden. Oben: Andreas Hauer, Korporiert­er mit Chancen auf Einzug.

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