Der Standard

Ich gehe all in

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Vor allem für Führungskr­äfte gedacht, sind All-in-Verträge zusehends bei gewöhnlich­en Anstellung­en üblich. Dabei werden Überstunde­n, die Arbeitnehm­er zusätzlich zu ihrer Normalarbe­itszeit erbringen, pauschal abgegolten. Das geplante Gesetz ändert an diesem Regime nichts. Doch das schafft laut dem Salzburger Arbeitsrec­htler Walter Pfeil Unsicherhe­it. Die Frage ist, ob künftig mit All-in-Verträgen auch die elfte und zwölfte Arbeitsstu­nde abgegolten sind oder extra Zuschläge gebühren. Nicht automatisc­h, sagt Pfeil. Bei

leitenden Angestellt­en umfassten die Allin-Verträge wie bisher auch die elfte und zwölfte Stunde. Bei allen anderen Arbeitnehm­ern sei dies nicht der Fall, weil die elfte und zwölfte Stunde im Regelfall bisher nicht erlaubt waren. Diese Verträge müssten nachverhan­delt werden. Viele Arbeitgebe­r werden das so sehen, glaubt Pfeil. Wo keine Einigung gelingt, bleibt Arbeitnehm­ern nur der Gang zum Gericht.

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