Ich gehe all in
Vor allem für Führungskräfte gedacht, sind All-in-Verträge zusehends bei gewöhnlichen Anstellungen üblich. Dabei werden Überstunden, die Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrer Normalarbeitszeit erbringen, pauschal abgegolten. Das geplante Gesetz ändert an diesem Regime nichts. Doch das schafft laut dem Salzburger Arbeitsrechtler Walter Pfeil Unsicherheit. Die Frage ist, ob künftig mit All-in-Verträgen auch die elfte und zwölfte Arbeitsstunde abgegolten sind oder extra Zuschläge gebühren. Nicht automatisch, sagt Pfeil. Bei
leitenden Angestellten umfassten die Allin-Verträge wie bisher auch die elfte und zwölfte Stunde. Bei allen anderen Arbeitnehmern sei dies nicht der Fall, weil die elfte und zwölfte Stunde im Regelfall bisher nicht erlaubt waren. Diese Verträge müssten nachverhandelt werden. Viele Arbeitgeber werden das so sehen, glaubt Pfeil. Wo keine Einigung gelingt, bleibt Arbeitnehmern nur der Gang zum Gericht.