Diätgurus im Klassenkampf
Immer mehr Menschen wollen sich gesund ernähren und suchen dafür professionelle Hilfe. Doch wer darf Ernährungsberatung überhaupt anbieten? Über diese Frage ist in Österreich ein erbitterter Rechtsstreit entbrannt. Hellraisen mit Mission
Sanfte Zen-Musik plätschert im Hintergrund dahin. Aufstrich und Saft aus Schafgarbe werden neben Kurskatalogen gereicht. Beim Schnuppertag an der Wiener Vitalakademie, einer privaten Bildungseinrichtung, erfahren Interessenten alles über die Ausbildung vom Energetiker über Kräuterpädagogen bis hin zum Fitnesscoach. Der zweisemestrige Lehrgang zum diplomierten Ernährungstrainer – Kostenpunkt rund 3000 Euro – ist begehrt. Vor dem sportlichen und gebräunten Kursleiter stehen Honig, Birkenzucker, Agavensirup, Stevia und andere Süßstoffe. Als Zuckerl für potenzielle Ernährungstrainer gibt es neben Kursinhalten gleich eine Einführung über die „Droge Zucker“. Die Mehrheit der Österreicher ist süchtig danach, die wenigsten wissen, dass vermeintlich gesunde Alternativen, wie Apfelsirup oder Honig, fast genau so schlimm sind wie das raffinierte weiße Pulver. Die Zuhörerinnen hängen dem Ernährungswissenschafter an den Lippen. Sie wollen vielleicht auch einmal Menschen über gesunde Ernährung aufklären.
Aber was lässt sich mit dieser Ausbildung letztlich anfangen? Darüber tobt ein heftiger Streit zwischen der Vitalakademie und den Standesvertretern der Ernährungsberater, allen voran dem Verband der Ernährungswissenschafter (VEÖ). Ausgebildete Ernährungstrainer könnten am Ende entdecken, dass ihre beruflichen Vorstellungen an der Gewerbeordnung scheitern.
Seit 2002 gehört Ernährungsberatung zum reglementierten Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung. Seither dürfen nur Ernährungswissenschafter oder Diätologen als Ernährungsberater tätig sein, beides erfordert eine Hochschulausbildung. Zur Ausübung des Berufs ist außerdem ein Gewerbeschein notwendig.
Folgenträchtige Wortklauberei
„Mit dem Gewerbeschein ist man berechtigt, in den verschiedensten Bereichen rund um die Ernährung beratend tätig zu sein“, erklärt Andreas Herz, Obmann der Fachsparte Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Österreich. Gewerbliche Ernährungsberater dürfen nur gesunde Personen beraten und keine Kranken, sagt der Experte.
Anders sieht es für diplomierte Ernährungstrainer aus: Sie dürfen nicht einmal gesunden Personen Beratung anbieten. „Mit einer Ausbildung zum Trainer hat man keinen Zugang zur Gewerbeberechtigung“, sagt Herz. Sobald eine Einzelberatung durchgeführt oder eine Gruppe bei einem spezifischen Problem begleitet wird, fällt das unter das reglementierte Gewerbe.
An der Vitalakademie wird versucht, die Gratwanderung zwischen Berater und Trainer zu meistern. „Die Problematik wird bei sämtlichen Infogesprächen und Infoworkshops besprochen“, betont Vitalakademie-Chef Mario Weingartler im STANDARD- Gespräch. Absolventen wurden außerdem in einer Mail über die Rechtslage informiert.
Beim Schnuppertag spricht der Vortragende tatsächlich eine kleine Warnung aus: Vom Einzelcoaching werden die Aspiranten in Österreich nicht leben können, und Berater darf man sich nicht nennen. Wer es hingegen schafft, einen populären Blog zu starten, könne „sehr viel Geld“machen. Wichtig sei, möglichst viele Die Fashion Week ist wieder in der Stadt gelandet. Die Veranstaltung an und für sich hat eine süßbittere Nostalgienote an sich: einerseits, weil ich schon meinen ersten Preis in Pitour-Ummantelung abgeholt habe. Und ich halte dem Mastermind hinter der Marke, Maria Oberfrank, die auch eine der Organisatorinnen ist, immer noch die Kleiderstange. Andererseits, weil mein ers- ter Besuch in einer Art Epiphanie des Ankommens gemündet hat. Da hat man nämlich den Lugner, der sich mit Absichten dezent hineinverirren wollte, wieder sanft hinausgeführt. Und mich als Gegenprogramm hineinbegleitet.
Und dann stand ich da, unter dem strahlend weißen Zelt der Ehre, stierte in seinen elefantengrauen Rücken, während er sich entfernte, und wusste in diesem Augenblick: Hier bin ich Lugner anstelle des Lugners. In dieser Stadt bin ich jetzt wohl richtig Standbeine zu haben. Das ist sicherlich ein guter Ratschlag. Aber welche Tätigkeiten können mit der kostspieligen Ausbildung letztlich durchgeführt werden? Die Wirtschaftskammer hat eine klarere Antwort parat: „Es ist leichter zu sagen, was man nicht darf“, sagt Herz. „Man darf damit nicht gewerblich tätig werden.“Der Lehrgang diene „dem Eigengebrauch“, aber auch das Halten von Workshops über Ernährung sei möglich. „Ich kann Vorträge über Ernährungsmethoden halten, aber sobald ich jemandem sage, er soll zehn Äpfel am Tag essen, ist das Beratung.“Dass angehende Ernährungstrainer über die begrifflichen Feinheiten stolpern, ist naheliegend. Beim Schnuppertag bleiben manche ratlos zurück. Immerhin soll man viel Geld ausgeben, um die Grundzüge der Ernährungswissenschaft und Trenddiäten sowie traditionelle Ansätze wie Ayurveda oder Makrobiotik lernen. Aber was tun damit? „Der Fokus liegt auf der praktischen Anwendung“, sagt der Kursleiter. Mit einem Diplom der Vitalakademie in Händen werden die frischgebacken Ernährungstrainer Vorträge halten, Kochkurse geben und einzelnen Klienten dabei helfen, durch den Nahrungsmitteldschungel zu navigieren. Beim „Einzelcoaching“werden Essgewohnheiten protokolliert und Alternativen besprochen, samt Rezepten für den Alltag, beschreibt der Kursleiter seinen persönlichen Zugang. Dass die Interessen mit der Erwartung in den Kurs gehen, danach individuelle Beratung anbieten zu können, ist naheliegend. Und durchaus problematisch. Denn den Neodiättrainern droht rechtlicher Gegenwind.
Viele beraten ohne Gewerbeschein
Während der Unterschied zwischen Beratung und -training pingelig wirken mag, war genau dieses Thema vor Gericht. In einem besonders dramatischen Fall hat das Handelsgericht Wien nach einer Beschwerde von VEÖ und des Schutzverbands einer Absolventin der Vitalakademie verboten, ihre Dienste anzubieten. Statt ihrer Homepage erscheint die Urteilsveröffentlichung. Demnach habe die Beklagte ohne Berechtigung „Training, Coaching, Schulung oder ähnliche bezeichnete Ernährungsberatung“angeboten.
Ein Urteil, gegen das sich die Vitalakademie lange gestemmt hat. Sie erachten den Regulierungseifer als Schikane, der Berufsgruppen vor Konkurrenz schützt. Eine Kritik, die regelmäßig auch von der EU kommt. Akademie-Chef Weingartler kritisiert außerdem, dass Personen, die bereits vor 2002 ein Beratergewerbe gelöst haben, dieses weiterhin „mit oder ohne jegliche Ausbildung“ausüben dürfen.
Doch selbst wenn das Urteil bisher ein Einzelfall ist, hat sich die Problematik der Ernährungsberatung bereits herumgesprochen. So hat das Magazin Konsument im vergangenen Jahr 16 durch Zufallsprinzip ausgewählt Ernährungsberater getestet und kam zu einem besorgniserregenden Ergebnis: Fünf Personen wurden mit „Nicht genügend“bewertet, da sie keinen Gewerbeschein führten. Zwei davon sind ausgebildete Ernährungstrainer und gaben an, keine Ernährungsberatung anzubieten – was sie aus Sicht der Testpersonen jedoch taten. angekommen. Bombenfest. Dieses Jahr also wieder. Leider ohne Erleuchtungen. Diesmal da: der Mucha. Es ist schön, wenn man den Mucha nur zur Fashion Week sieht und den Lugner gar nicht. Wenn man sich durch die unvermeidlichen Semiviertelund Vollpromis durchgeschoben hat wie ein Bandwurm durch Darmschlingen, wenn man endlich sitzt und das Auge schweifen lässt und die Musik den Catwalk flutet und die ersten Modelle vorbeigetragen werden, kommt die Stunde der Wahrheit. Geschmackstechnisch. Ich mag es exzentrisch, überdreht, grausam und direkt.
Meines sind die beigen Blumenmeere nicht. Und Schmuck ist dann gut, wenn Menschen angesichts der langen Spitzen und Keile sicherheitshalber die Straßenseite wechseln. Insofern fand sich ein Liebling schnell: Was verräterisch nach Hellraiser aussah, entpuppte sich als intensiv schräges Schmuck/Kleid-Objekt des Labels Madame With A Mission. Den Namen mag ich übrigens auch.