Neuer Weisungsrat: Leiter erwartet 100 Fälle pro Jahr
Die Mitglieder sind nun fix, nach den Feiertagen nehmen sie die Arbeit auf.
Wien. Ab sofort soll der im Justizministerium angesiedelte Weisungsrat seine Arbeit aufnehmen. Generalprokurator Werner Pleischl ist seit 1. Jänner Vorsitzender und rechnet mit rund 100 Fällen pro Jahr. Er hält ihn für eine „wichtige Weiterentwicklung“, bleibt aber dabei: Letztlich sollten Staatsanwälte gar nicht mehr politisch, sondern nur mehr fachlich kontrolliert werden.
Will Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) einem Staatsanwalt eine Weisung erteilen, muss er jetzt den Rat befragen, ebenso in Verfahren gegen oberste Organe. In Strafsachen „außergewöhnlichen Interesses“– vor allem wenn das Vorgehen der Behörden kritisiert wurde – kann der Rat vor Einstellung, Anklage oder sonstigen Verfahrensschritten auch dann beigezogen werden, wenn keine Weisung erteilt wird, also Staatsanwaltschaft und Ministerium derselben Meinung sind.
Zum Jahreswechsel hat Bundespräsident Heinz Fischer Pleischls Kollegen bestellt: Ex Generalprokurator Walter Presslauer und die Wiener Strafrechtlerin Susanne Reindl-Krauskopf sind Mitglieder, Walter Pilgermair, Verfahrensrichter im Hypo-Untersuchungsausschuss, sowie der Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs ihre Stellvertreter.
Damit ist Fischer nicht ganz dem vom Rechtsschutzbeauftragten erstellten und ihm von der Regierung vorgelegten Vorschlag gefolgt: Reindl-Krauskopf stand darin als Stellvertreterin, aber Fischer ernannte sie zum Mitglied, weil er zumindest ein weibliches Ratsmitglied wollte. Nach den Feiertagen will Pleischl dann seine Kollegen zur konstituierenden Sitzung einladen.