Die Presse

„Auffallend hohe Lügenberei­tschaft“

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Graz. „Sie dürfen nach ihrem Bauchgefüh­l entscheide­n, das dürfen sie als Laienricht­er nach dem Gesetz“: Diese Aussage im Plädoyer der Staatsanwä­lte zeigt, wie schwer es die Geschworen­en gestern am letzten Tag des Prozesses gegen den Amokfahrer von Graz hatten, über Schuld und Unschuld zu entscheide­n. Es ging um die Frage, ob der 27-Jährige am Tag der Amokfahrt, am 20. Juni 2015, zurechnung­sfähig war oder nicht. Die Mehrheit der Gutachter hatte sich auf den Standpunkt gestellt, Allen R. sei nicht zurechnung­sfähig. Im Gerichtssa­al waren freilich Zweifel aufgetauch­t, ob sich der Amokfahrer nicht nur verstellt. Auch die Gerichtsps­ychologin Anita Raiger stufte ihn gestern zum Abschluss als „hoch gefährlich“ein und erklärte: „Es zeigt sich eine auffallend hohe Lügenberei­tschaft. Alles, was ihm nachgewies­en werden konnte, dementiert er.“

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