„Auffallend hohe Lügenbereitschaft“
Graz. „Sie dürfen nach ihrem Bauchgefühl entscheiden, das dürfen sie als Laienrichter nach dem Gesetz“: Diese Aussage im Plädoyer der Staatsanwälte zeigt, wie schwer es die Geschworenen gestern am letzten Tag des Prozesses gegen den Amokfahrer von Graz hatten, über Schuld und Unschuld zu entscheiden. Es ging um die Frage, ob der 27-Jährige am Tag der Amokfahrt, am 20. Juni 2015, zurechnungsfähig war oder nicht. Die Mehrheit der Gutachter hatte sich auf den Standpunkt gestellt, Allen R. sei nicht zurechnungsfähig. Im Gerichtssaal waren freilich Zweifel aufgetaucht, ob sich der Amokfahrer nicht nur verstellt. Auch die Gerichtspsychologin Anita Raiger stufte ihn gestern zum Abschluss als „hoch gefährlich“ein und erklärte: „Es zeigt sich eine auffallend hohe Lügenbereitschaft. Alles, was ihm nachgewiesen werden konnte, dementiert er.“