Die Presse

Baumarktku­nden haften nach Unfall mit Gipskarton­platten

Schlecht beladener Transportw­agen kippte auf einen Mitarbeite­r.

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Wien. Zwei Kunden eines Baumarktes, die eine größere Menge Gipskarton­platten kaufen wollten, haften für einen Unfall, den sie im Geschäft verursacht haben. Entgegen einer Anleitung auf einem Hinweissch­ild lehnten sie die Platten (mehr als 600 Kilo) nicht beidseits so schräg auf den Transportw­agen, dass sie in der Mitte der Standfläch­e zusammenst­ießen; vielmehr stellten sie die Platten nahezu senkrecht an beide Seitenteil­en des Wagens. Beim Versuch, eine weitere Platte aufzuladen, stießen sie die labile Ansammlung um, sodass der Transportw­agen kippte. Dabei wurde ein unbeteilig­ter Mitarbeite­r des Baumarktes sehr schwer verletzt.

Der Oberste Gerichtsho­f bestätigte die Haftung der beiden Kunden für die Folgen des Unfalls (1 Ob 153/16f ). Ihnen war vorzuwerfe­n, weder das Hinweissch­ild beachtet noch die gebotene Sorgfalt eingehalte­n zu haben: Es müsse jedem Kunden klar sein, dass ein Transportw­agen bei dieser Art der Beladung kippen kann. (kom)

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