Länder: Wahlkampfkostengrenze gefallen
Der Verfassungsgerichtshof hat die Wahlkampfkostengrenze für Landtags- und Gemeinderatswahlen aufgehoben. Das Sieben-Millionen-Euro-Limit gilt nur noch für Bundeswahlen sowie für Kärnten und Salzburg, die eigene Regeln beschlossen haben. Sollten andere Länder ein Kostenlimit wollen, müssten sie das nun selbst regeln.