Die Presse

Länder: Wahlkampfk­ostengrenz­e gefallen

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Der Verfassung­sgerichtsh­of hat die Wahlkampfk­ostengrenz­e für Landtags- und Gemeindera­tswahlen aufgehoben. Das Sieben-Millionen-Euro-Limit gilt nur noch für Bundeswahl­en sowie für Kärnten und Salzburg, die eigene Regeln beschlosse­n haben. Sollten andere Länder ein Kostenlimi­t wollen, müssten sie das nun selbst regeln.

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