Die Presse

Franz West: Stiftung muss Nachlass an Erben zurückgebe­n

Im seit Jahren tobenden Rechsstrei­t gibt es ein erstinstan­zliches Urteil.

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Am 25. Juli 2012 starb der Künstler Franz West. Wenige Tage davor hatte er eine Privatstif­tung gegründet und dieser seine 270 Kunstwerke übertragen – ein mehrere Millionen Euro werter Nachlass, der sonst an Wests Erben, seine mittlerwei­le verstorben­e Ehefrau und seine beiden Kinder gegangen wäre. Die klagten die Stiftung und bekamen nun am Landesgeri­cht für Zivilrecht­ssachen Wien recht: In erster Instanz wurde (nicht rechtskräf­tig) entschiede­n, dass die Stiftung die Kunstwerke an die Erben retournier­en muss.

Streitfrag­en gab es viele: War West in seinem Gesundheit­szustand – er litt an einer durch Hepatitis bedingten Leberzirrh­ose – überhaupt geschäftsf­ähig? War eine Privatstif­tung, die sich nach seinem Tod um sein Werk kümmert, in seinem Sinn? Er hätte das nie geplant, hieß es von seinen Erben; er hätte die Details sogar ein Jahr vor seinem Tod auszuarbei­ten begonnen, sagte „Im Kinsky“-Geschäftsf­ührer Ernst Ploil, der das Stiftungsk­onstrukt baute. Auch Interessen­skonflikte der ursprüngli­chen Stiftungsv­orstände wurden kritisiert: Weil sie zugleich eine Tochterfir­ma betrieben, die sich um Erträge aus der Werknutzun­g kümmerte, und davon finanziell profitiert­en, wurden sie 2016 nach einem Gerichtsbe­schluss abberufen.

Grundlage für das jetzige Urteil ist aber, dass die von Franz West am Totenbett unterschri­ebene Widmungser­klärung „nicht rechtsgült­ig zustande gekommen ist“, so Anwalt Christoph Kerres, der die Erben vertritt. Der Stiftung gehören die Kunstwerke daher nicht, sie habe es nach ihrer Gründung verabsäumt, „die gewidmeten Vermögensw­erte rechtlich gültig anzunehmen“. (Red.)

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