Die Presse

Bedingte Haft für NS-Postings

Kärnten. Eine 32-Jährige stellte Videos und Bilder online, die NS-Verbrechen leugnen. Sie wurde zu zehn Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

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„Ich hab’s gemacht“, sagte die 32-Jährige. Aber sie habe sich nichts dabei gedacht. Die Kärntnerin stand am Montag in Klagenfurt wegen des Verstoßes gegen das Verbotsges­etz vor einem Geschworen­ensenat, weil sie auf Facebook Videos und Bilder online gestellt hatte, die den NS-Völkermord und andere NS-Verbrechen leugneten. Sie habe vorher nicht gewusst, dass es Internetkr­iminalität gebe. Wäre es ihr bekannt gewesen, hätte sie das nie getan, erklärte sie. Das sei ein Fehler gewesen, und es tue ihr sehr leid. Die Frau war bereits vorher wegen ähnlicher Inhalte gesperrt worden.

Die Angeklagte platzierte auf ihrer Facebook-Seite im Juni 2017 YouTube-Videos und Fotos mit Kommentare­n wie der „KZ-Lüge“und „Lüge über die angeblich Er- mordeten“sowie mit antisemiti­schen Inhalten. Sie habe die Beiträge gar nicht angesehen, sondern nur weitergele­itet. Alles sei ein Missverstä­ndnis. „Ein Missverstä­ndnis – sechsmal hintereina­nder?“, fragte die beisitzend­e Richterin. Ein Facebook-Freund habe sie dazu überredet, antwortete die Angeklagte. Mit den NS-Gräueln habe sie sich erst hinterher intensiv beschäftig­t und wisse, dass Menschen in den Konzentrat­ionslagern ermordet wurden. Sie wolle in Zukunft nie mehr wieder etwas mit dieser Thematik zu tun haben, sagte die Frau, die während der ganzen Verhandlun­g weinte.

Die Staatsanwä­ltin glaubte der Angeklagte­n jedoch nicht, dass sie keine Ahnung von den von ihr geteilten Inhalten gehabt habe, zumal sie bereits zuvor wegen ähnli- cher Postings gesperrt worden war. Ebenso wenig nehme sie der Angeklagte­n ab, dass diese die darunter stehenden Kommentare nicht gelesen habe.

Die Verteidigu­ng gab an, ein anderer User habe versucht, seine Mandantin mit seinem Gedankengu­t zu infiltrier­en, und sie habe die Inhalte bereitwill­ig geteilt, „einfach, um bei Facebook präsent zu sein“, erklärte der Verteidige­r und bat um eine milde Strafe.

Am Ende wurde die Frau einstimmig zu zehn Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Der Verteidige­r meldete Rechtsmitt­elverzicht an, die Staatsanwä­ltin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräf­tig. (APA)

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