Bedingte Haft für NS-Postings
Kärnten. Eine 32-Jährige stellte Videos und Bilder online, die NS-Verbrechen leugnen. Sie wurde zu zehn Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt.
„Ich hab’s gemacht“, sagte die 32-Jährige. Aber sie habe sich nichts dabei gedacht. Die Kärntnerin stand am Montag in Klagenfurt wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz vor einem Geschworenensenat, weil sie auf Facebook Videos und Bilder online gestellt hatte, die den NS-Völkermord und andere NS-Verbrechen leugneten. Sie habe vorher nicht gewusst, dass es Internetkriminalität gebe. Wäre es ihr bekannt gewesen, hätte sie das nie getan, erklärte sie. Das sei ein Fehler gewesen, und es tue ihr sehr leid. Die Frau war bereits vorher wegen ähnlicher Inhalte gesperrt worden.
Die Angeklagte platzierte auf ihrer Facebook-Seite im Juni 2017 YouTube-Videos und Fotos mit Kommentaren wie der „KZ-Lüge“und „Lüge über die angeblich Er- mordeten“sowie mit antisemitischen Inhalten. Sie habe die Beiträge gar nicht angesehen, sondern nur weitergeleitet. Alles sei ein Missverständnis. „Ein Missverständnis – sechsmal hintereinander?“, fragte die beisitzende Richterin. Ein Facebook-Freund habe sie dazu überredet, antwortete die Angeklagte. Mit den NS-Gräueln habe sie sich erst hinterher intensiv beschäftigt und wisse, dass Menschen in den Konzentrationslagern ermordet wurden. Sie wolle in Zukunft nie mehr wieder etwas mit dieser Thematik zu tun haben, sagte die Frau, die während der ganzen Verhandlung weinte.
Die Staatsanwältin glaubte der Angeklagten jedoch nicht, dass sie keine Ahnung von den von ihr geteilten Inhalten gehabt habe, zumal sie bereits zuvor wegen ähnli- cher Postings gesperrt worden war. Ebenso wenig nehme sie der Angeklagten ab, dass diese die darunter stehenden Kommentare nicht gelesen habe.
Die Verteidigung gab an, ein anderer User habe versucht, seine Mandantin mit seinem Gedankengut zu infiltrieren, und sie habe die Inhalte bereitwillig geteilt, „einfach, um bei Facebook präsent zu sein“, erklärte der Verteidiger und bat um eine milde Strafe.
Am Ende wurde die Frau einstimmig zu zehn Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Der Verteidiger meldete Rechtsmittelverzicht an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. (APA)