Die Presse

Kinderbetr­euung: Eltern, bitte zur Kasse!

- Wieser Technik, 8443 Gleinstätt­en 9020 Klagenfurt

„Kinderschw­und im Kindergart­en“, von Eva Winroither, 6. 2. Wenn Bürger in unserer Gesellscha­ftsordnung über das für ihre Grundbedür­fnisse notwendige Geld verfügen – sei es durch ein steuerfrei­es Existenzmi­nimum, sei es durch Mindestsic­herung oder andere Sozialleis­tungen wie Pension oder Arbeitslos­engeld –, können die dafür notwendige­n Leistungen flächendec­kend, ganztägig, ganzjährig, ausreichen­d, in hoher Qualität, in der gewünschte­n Form und für jeden leistbar erworben werden. Ein gutes Beispiel ist das tägliche Brot: Ein Gratis-StaatsBrot-Angebot kann keine dieser Forderunge­n erfüllen.

Auch bei der Kinderbetr­euung handelt es sich um ein Grundbedür­fnis (Existenzmi­nimum), wenn auch nur das eines Kindes: Wenn der Staat die für die Rundum-die-Uhr-Betreuung notwendige­n Einkommens­teile der Eltern zuerst besteuert (einige hundert Euro je Kind und Monat) und dann für eine Betreuung ohne definierte Qualitätss­tandards Geld verlangt (einige hundert Euro je Kind und Monat), dann sind Eltern mit dieser aus ihrem Geld zweimal zu finanziere­nden Betreuung überforder­t.

Laut OIF (Österreich­isches Institut für Familienfo­rschung) be- laufen sich die Vollkosten für die Teilzeitki­nderbetreu­ung in Krippen und Kindergärt­en auf etwa 500 bis 1000 Euro im Monat, das wären bei 500.000 Kindern im Vorschulal­ter drei Milliarden Euro im Jahr (gerechnet mit 500 Euro).

Der Bund hat im Vorjahr (§ 15a-„Vereinbaru­ng“) den Ländern für 2018 eine einmalige „Anschubfin­anzierung“von 52,5 Millionen zugesagt.

Na bumsti.

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