Kinderbetreuung: Eltern, bitte zur Kasse!
„Kinderschwund im Kindergarten“, von Eva Winroither, 6. 2. Wenn Bürger in unserer Gesellschaftsordnung über das für ihre Grundbedürfnisse notwendige Geld verfügen – sei es durch ein steuerfreies Existenzminimum, sei es durch Mindestsicherung oder andere Sozialleistungen wie Pension oder Arbeitslosengeld –, können die dafür notwendigen Leistungen flächendeckend, ganztägig, ganzjährig, ausreichend, in hoher Qualität, in der gewünschten Form und für jeden leistbar erworben werden. Ein gutes Beispiel ist das tägliche Brot: Ein Gratis-StaatsBrot-Angebot kann keine dieser Forderungen erfüllen.
Auch bei der Kinderbetreuung handelt es sich um ein Grundbedürfnis (Existenzminimum), wenn auch nur das eines Kindes: Wenn der Staat die für die Rundum-die-Uhr-Betreuung notwendigen Einkommensteile der Eltern zuerst besteuert (einige hundert Euro je Kind und Monat) und dann für eine Betreuung ohne definierte Qualitätsstandards Geld verlangt (einige hundert Euro je Kind und Monat), dann sind Eltern mit dieser aus ihrem Geld zweimal zu finanzierenden Betreuung überfordert.
Laut OIF (Österreichisches Institut für Familienforschung) be- laufen sich die Vollkosten für die Teilzeitkinderbetreuung in Krippen und Kindergärten auf etwa 500 bis 1000 Euro im Monat, das wären bei 500.000 Kindern im Vorschulalter drei Milliarden Euro im Jahr (gerechnet mit 500 Euro).
Der Bund hat im Vorjahr (§ 15a-„Vereinbarung“) den Ländern für 2018 eine einmalige „Anschubfinanzierung“von 52,5 Millionen zugesagt.
Na bumsti.