Die Presse

Eklat in Kärntens Kirche

U-Kommission. Neuer, schwerer Vorwurf gegen Ex-Ortsbischo­f Schwarz. Er hat gegen das Kirchenrec­ht verstoßen.

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Kirchenrec­htswidrig. Das Urteil über eine Entscheidu­ng von Alois Schwarz ist hart. Es kommt extrem selten vor, dass einem Bischof ein derartiger Vorwurf gemacht wird. Was noch schwerer wiegt: Den Vorwurf erhebt nicht ein anonymer Schreiber (wie es sie gerade in Kärnten oft gegeben hat). Das Urteil wird vom geschäftsf­ührenden Chef der Diözese Engelbert Guggenberg­er gefällt.

Kaum 24 Stunden als Diözesanad­ministrato­r im Amt hat der bisherige Generalvik­ar Entscheidu­ngen des nach St. Pölten versetzten Bischofs revidiert. Das Statut des Bistums Gurk wurde wegen Rechtswidr­igkeit aufgehoben, wie die Diözese am Dienstag mitteilte.

Der erst im Februar heurigen Jahres von Schwarz zur Verwunderu­ng von Insidern bestellte externe Geschäftsf­ührer des Bistums Andreas Maier wird de facto entmachtet: Guggenbich­ler gründet einen Verwaltung­srat, dessen Chef Gerhard Kalidz ist, der frühere Generalvik­ar und eines der vielen personelle­n Opfer von Schwarz.

Vor weiteren Überraschu­ngen

Das Gremium erhält „ab sofort die dem Kirchenrec­ht entspreche­nde Funktion eines Kontroll- und Aufsichtso­rgans“, so eine Aussendung. Schwarz hat diesem nur beratende Funktion zugestande­n gehabt. Mit weiteren Überraschu­ngen ist zu rechnen. (d. n.)

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