Die Radmuttern müssen nicht nachgezogen werden
ÖAMTC-Verkehrsjuristin Gabriele Zöscher über Verpflichtungen für Kunden nach einem Reifenwechsel.
FRAGE: Als ich kürzlich nach dem Reifenwechsel mein Auto wieder aus der Werkstätte abgeholt habe, klebte auf dem Lenkrad ein Zettel mit der Aufforderung: „Radschrauben nach 50 km nachziehen!“Was bedeutet das für mich als Kunden? Muss ich das wirklich tun?
ANTWORT: Eine gesetzliche Bestimmung, die das Nachziehen der Rad- bzw. Achsmuttern beim Pkw bzw. Motorrad nach einem Reifenwechsel vorschreibt, existiert nicht. Der Hinweis dient allenfalls der Erfüllung der nebenvertraglichen Warnpflicht aus dem Werkvertrag.
Derartige „Verpflichtungen“werden zwar seitens vieler Werkstätten gerne auf der Rechnung vermerkt, sind allerdings rechtlich fragwürdig bzw. wären im Ernstfall vor Gericht kaum haltbar.
Wer die Reifen in einer Fachwerkstatt montieren lässt, darf und muss grundsätzlich darauf vertrauen können, dass diese fachgerecht arbeitet und auch die Rad- bzw. Achsmuttern mit dem korrekten Drehmoment angezogen werden.
Technisch gesehen werden sich diese danach auch nicht von selbst lösen, es besteht daher grundsätzlich keine Notwendigkeit einer Nachkontrolle. Sollte dennoch etwas passieren, muss die Ursache und auch das Verschulden für einen etwaigen Schadenersatzanspruch ohnehin im Einzelfall geklärt werden.
Wer die Reifen selbst wechselt, sollte jedoch im Sinne der eigenen Sicherheit die Räder auf jeden Fall nach einer kurzen Fahrt nochmals auf Festigkeit kontrollieren bzw. überhaupt das Anzugsmoment überprüfen lassen.