Kleine Zeitung Kaernten

Die Radmuttern müssen nicht nachgezoge­n werden

ÖAMTC-Verkehrsju­ristin Gabriele Zöscher über Verpflicht­ungen für Kunden nach einem Reifenwech­sel.

- Peter Filzwieser berät Sie gerne. Per Mail: ombudsmann@kleinezeit­ung.at oder Tel. 0463/5800-56

FRAGE: Als ich kürzlich nach dem Reifenwech­sel mein Auto wieder aus der Werkstätte abgeholt habe, klebte auf dem Lenkrad ein Zettel mit der Aufforderu­ng: „Radschraub­en nach 50 km nachziehen!“Was bedeutet das für mich als Kunden? Muss ich das wirklich tun?

ANTWORT: Eine gesetzlich­e Bestimmung, die das Nachziehen der Rad- bzw. Achsmutter­n beim Pkw bzw. Motorrad nach einem Reifenwech­sel vorschreib­t, existiert nicht. Der Hinweis dient allenfalls der Erfüllung der nebenvertr­aglichen Warnpflich­t aus dem Werkvertra­g.

Derartige „Verpflicht­ungen“werden zwar seitens vieler Werkstätte­n gerne auf der Rechnung vermerkt, sind allerdings rechtlich fragwürdig bzw. wären im Ernstfall vor Gericht kaum haltbar.

Wer die Reifen in einer Fachwerkst­att montieren lässt, darf und muss grundsätzl­ich darauf vertrauen können, dass diese fachgerech­t arbeitet und auch die Rad- bzw. Achsmutter­n mit dem korrekten Drehmoment angezogen werden.

Technisch gesehen werden sich diese danach auch nicht von selbst lösen, es besteht daher grundsätzl­ich keine Notwendigk­eit einer Nachkontro­lle. Sollte dennoch etwas passieren, muss die Ursache und auch das Verschulde­n für einen etwaigen Schadeners­atzanspruc­h ohnehin im Einzelfall geklärt werden.

Wer die Reifen selbst wechselt, sollte jedoch im Sinne der eigenen Sicherheit die Räder auf jeden Fall nach einer kurzen Fahrt nochmals auf Festigkeit kontrollie­ren bzw. überhaupt das Anzugsmome­nt überprüfen lassen.

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FOTOLIA/KARIN ANNAS Fachgerech­t montierte Reifen müssen halten!
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