Kleine Zeitung Kaernten

Bank muss Erspartes nicht auszahlen

Bank gibt Geld erst her, wenn klar ist, wem das Sparbuch eines Verstorben­en zusteht.

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Da Sparbücher zu den beliebtest­en Sparformen in Österreich zählen, sind sie ständig Thema beim Erben. Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) hatte ei- Fall zu beurteilen, bei dem ein Mann ein Sparbuch mit über 15.000 Euro eröffnet hat und dann starb. „Die Lebensgefä­hrtin des Mannes behauptete bei

der Bank, das Sparbuch vor dessen Tod geschenkt bekommen zu haben“, erklärt Anwalt Werner Hochfellne­r. Sie hatte das Sparbuch und wusste das Losungswor­t. Schenkungs­vertrag gab es aber keinen. Die Bank hatte Zweifel an der Schenkung, da der Mann bei seinen Bankbesuch­en diese nie erwähnt hatte. Zudem wollte auch die Alleinerbi­n des Mannes das Ersparte. Da zwei Leute die Ausnen

zahlung forderten, hat die Bank das Sparguthab­en gerichtlic­h hinterlegt. Der OGH hatte zu entscheide­n, ob die Bank das Geld an die Inhaberin des Sparbuches auszahlen muss. Das Urteil: Es ist korrekt, das Guthaben nicht auszuzahle­n, sondern gerichtlic­h zu hinterlege­n, wenn unklar ist, wer das Geld erhält. Alleinerbi­n oder Partnerin? Diese Frage ist in einem weiteren Prozess zu klären.

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