Auch ohne Proporz Maxi-Regierungen
Bei der Abschaffung des Proporzes war Kärnten mehr Nachzügler als Vorreiter. Die wechselnden Machtverhältnisse machten es schwer, die nötige Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung zu finden. Vor einem Jahr war es nach einigen Wirrungen endlich so weit.
Bei der Regierungsbildung herrscht nun das freie Spiel der Kräfte. Bisher galt der Proporz, der allen Parteien ab einer gewissen Stärke – etwas mehr als zehn Prozent der Stimmen – eine Vertretung in der Landesregierung sicherte. Und das unabhängig davon, ob diese Regierungsmitglieder mit der Politik des Landeshauptmannes einverstanden waren und mit ihm zusammenarbeiten wollten.
In der alten Kärntner Landesregierung stellte die SPÖ mit Peter Kaiser den Landeshauptmann sowie zwei Landeshauptmannstellvertreterinnen. Die ÖVP und die Grünen bildeten mit je einem Landesrat eine Koalition. Die FPÖ und die in Team Kärnten umfirmierte Stronach-Hinterlassenschaft bildeten mit ebenfalls je einem Landesrat die Opposition in der sogenannten Konzentrationsregierung.
Eine stattliche Truppe. Anlässlich der Verfassungsreform wurde Sparwillen angedeutet: Künftig werde die Landesregierung aus fünf, sechs oder sieben Mitgliedern bestehen.
Geworden sind es wieder sieben. Die fast zur absoluten Mehrheit erstarkte SPÖ sicherte sich fünf, die schwächelnde ÖVP erhielt zwei Mitglieder. Letztere dürfen zwar nur mit Ja stimmen, erhalten aber ein üppiges Schweigegeld.
Spötter könnten nun anmerken, ein Land mit hohen Schulden brauche auch eine große Regierung. Kärnten hat es anderen Ländern nachgemacht: In Tirol umfasst die neue Regierung wieder acht Mitglieder, obwohl sie laut Verfassung mit fünf auskommen könnte. Im Burgenland, dem kleinsten Bundesland, gibt es statt fünf ebenfalls sieben Regierer.
Acht Köpfe, je zur Hälfte schwarz und rot, zählt die Spitze in der Steiermark. Auch hier das Maximum. Zuvor wurde immerhin der Landtag von 56 auf 48 Abgeordnete verkleinert und die Regierung von 9 auf 8 reduziert.
„Anlässlich der Verfassungsreform wurde Sparwillen angedeutet: Künftig werden Landesregierungen 5, 6 oder 7 Mitglieder haben.“