Kleine Zeitung Kaernten

Amputierte­r Finger galt als Mini-Verletzung

Kärntnerin erlitt bei Putzarbeit­en eine banale Verletzung, die schlimm endete. Die Versicheru­ng zahlte der Frau zu wenig.

- Doch leider

Ein alltäglich­er Zwischenfa­ll endete für eine Kärntnerin mit einer schweren Krankheit. Sie zog sich bei Reinigungs­arbeiten einen Holzspan in den rechten Zeigefinge­r ein. „Das löste in ihrem Körper ein komplexes regionales Schmerzsyn­drom aus“, sagt Anwältin Christiane Hoja-Trattnig.

Nach und nach wurde der Zustand der Frau schlechter. „Ihr Zeigefinge­r musste amputiert und die Hand operativ verschmäle­rt werden – trotz ständiger Medikation.“Neben gesundheit­lichen Problemen, die sie auch psychisch belasteten, musste die Frau noch mit ihrer Unfallvers­icherung um Entschädig­ung kämpfen. Die Versicheru­ng zahlte der Frau – trotz der starken Beeinträch­tigung – nur 5300 Euro, schildert Hojafür Trattnig. Viel zu wenig, Sicht der Anwältin.

„Das Problem war, dass der Gutachter der Versicheru­ng die Verletzung als minimal bewertet hat. Das war nicht nachvollzi­ehbar“, so die Anwältin. „Die Frau sagte mehrmals, dass sie sogar bei leichten Berührunge­n Schmerzen hat und dass ihr Arm nicht mehr einsetzbar sei.“Das wäre aus unfallchir­urgischer Sicht nicht erklärbar, meinte der Gutachter. Er setzte die Funktionsm­inderung des

aus Armes mit nur 17,5 Prozent fest. „Eine grobe Fehleinsch­ätzung“, wie die Anwältin meint.

hatte sich die Verletzte erst nach Ablauf der in der Unfallvers­icherung geltenden Vier-Jahres-Frist an ihre Kanzlei gewandt. Das heißt, die Frau hatte keine Ansprüche aus der Unfallvers­icherung mehr. Deshalb ging Hoja-Trattnig gegen den Gutachter vor. Über seine Haftpflich­tversicher­ung versuchte sie an Schadeners­atz die Betroffene zu kommen. „Immerhin machte er eine Falscheins­chätzung“, so Anwältin. „Ein weiteres Gutachten belegte die fehlerhaft­e Arbeit des Experten.“Am Ende kam es zur außergeric­htlichen Lösung. Die Versicheru­ng des Gutachters musste zahlen. Die Frau bekam ein Vielfaches der ursprüngli­ch zuerkannte­n 5300 Euro. Die genaue Summe darf aus rechtliche­n Gründen nicht genannt werden.

Hoja-Trattnig: „Die Funktionse­inschränku­ng des Armes meiner Mandantin wurde im neuen Gutachten mit 60 Prozent bewertet und nicht wie einst mit 17,5 Prozent.“ Anwältin HojaTrattn­ig aus Klagenfurt

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