Amputierter Finger galt als Mini-Verletzung
Kärntnerin erlitt bei Putzarbeiten eine banale Verletzung, die schlimm endete. Die Versicherung zahlte der Frau zu wenig.
Ein alltäglicher Zwischenfall endete für eine Kärntnerin mit einer schweren Krankheit. Sie zog sich bei Reinigungsarbeiten einen Holzspan in den rechten Zeigefinger ein. „Das löste in ihrem Körper ein komplexes regionales Schmerzsyndrom aus“, sagt Anwältin Christiane Hoja-Trattnig.
Nach und nach wurde der Zustand der Frau schlechter. „Ihr Zeigefinger musste amputiert und die Hand operativ verschmälert werden – trotz ständiger Medikation.“Neben gesundheitlichen Problemen, die sie auch psychisch belasteten, musste die Frau noch mit ihrer Unfallversicherung um Entschädigung kämpfen. Die Versicherung zahlte der Frau – trotz der starken Beeinträchtigung – nur 5300 Euro, schildert Hojafür Trattnig. Viel zu wenig, Sicht der Anwältin.
„Das Problem war, dass der Gutachter der Versicherung die Verletzung als minimal bewertet hat. Das war nicht nachvollziehbar“, so die Anwältin. „Die Frau sagte mehrmals, dass sie sogar bei leichten Berührungen Schmerzen hat und dass ihr Arm nicht mehr einsetzbar sei.“Das wäre aus unfallchirurgischer Sicht nicht erklärbar, meinte der Gutachter. Er setzte die Funktionsminderung des
aus Armes mit nur 17,5 Prozent fest. „Eine grobe Fehleinschätzung“, wie die Anwältin meint.
hatte sich die Verletzte erst nach Ablauf der in der Unfallversicherung geltenden Vier-Jahres-Frist an ihre Kanzlei gewandt. Das heißt, die Frau hatte keine Ansprüche aus der Unfallversicherung mehr. Deshalb ging Hoja-Trattnig gegen den Gutachter vor. Über seine Haftpflichtversicherung versuchte sie an Schadenersatz die Betroffene zu kommen. „Immerhin machte er eine Falscheinschätzung“, so Anwältin. „Ein weiteres Gutachten belegte die fehlerhafte Arbeit des Experten.“Am Ende kam es zur außergerichtlichen Lösung. Die Versicherung des Gutachters musste zahlen. Die Frau bekam ein Vielfaches der ursprünglich zuerkannten 5300 Euro. Die genaue Summe darf aus rechtlichen Gründen nicht genannt werden.
Hoja-Trattnig: „Die Funktionseinschränkung des Armes meiner Mandantin wurde im neuen Gutachten mit 60 Prozent bewertet und nicht wie einst mit 17,5 Prozent.“ Anwältin HojaTrattnig aus Klagenfurt
die