Die Post fand eine Lösung
PROBLEM MIT DER GELDZUSTELLUNG
Unsere Leserin bekommt ihre Pension über Postanweisung ausbezahlt. Da sie am Auszahlungstag nicht zu Hause war, hat der Briefträger eine Benachrichtigung hinterlegt: Sie könne diese beim Postpartner abholen. Doch dieser hatte nicht so viel Geld; die Frau hätte 10 Kilometer zum nächsten Postamt fahren müssen. Eine neuerliche Zustellung sei nicht vorgesehen und unmöglich, hieß es von der Post. „Was macht ein älterer Mensch, der kein Auto hat oder der sich nicht zu helfen weiß, in einer solchen Situation?“, fragte sich die Betroffene. Nach Intervention durch den Ombudsmann wurde aber eine Lösung gefunden: „Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, welche bei unserem Postpartner entstanden sind. Wir haben geeignete Maßnahmen erarbeitet und dürfen Ihnen den folgenden Lösungsvorschlag unterbreiten: Ihre Leserin kann noch heute ihre Pension beim Postpartner beheben!“, teilte die Post-pressestelle mit.