Die Vogelgrippe ist bei uns gelandet
Fünf tote Schwäne in der Mur bestätigen jetzt: Die Vogelgrippe ist auch in der Steiermark eingelangt.
Jetzt ist es auch amtlich: Die Vogelgrippe – Aviäre Influenza Typ A H5/N8 – ist tatsächlich auch in unserem Bundesland angekommen. Gestern rief Gesundheitslandesrat Christopher Drexler dringend zur Einhaltung der angeordneten Sicherheitsmaßnahmen auf.
Schon am 10. Jänner wurden bei Kalsdorf in der Mur fünf tote Schwäne gefunden und von der Feuerwehr geborgen. Wie die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit gestern feststellte, hatten diese Schwäne tatsächlich den Vogelgrippe-virus.
Das sei nicht wirklich überraschend gekommen, erklärte gestern Veterinärdirektor Peter Wagner: „Zuletzt gab es bereits Alarm in Slowenien.“Konkret bedeute die Entdeckung der fünf verendeten Schwäne „nicht viel, weil die Maßnahmen zum Schutz bereits getroffen wurden“. Bei fünf toten Schwänen wurde die Vogelgrippe nachgewiesen
Zu Wochenbeginn war ja bereits in ganz Österreich eine Stallpflicht für Geflügel verhängt worden. Die Halter von Geflügel sind verpflichtet, die Tiere in geschlossenen Einrichtungen zu halten, die zumindest nach oben hin abgedeckt sind.
Die Tiere dürfen nicht mit Wasser versorgt werden, das aus Sammelbecken für Oberflächenwasser stammt. Die Geflügelhalter müssen besonders sorgfältig bei der Reinigung und Desinfektion vorgehen.
Dazu müssen die Geflügelhalter die Tiere genau beobachten. Sollten sich unerwartete Entwicklungen ergeben (die Legeleistung sinkt, die Tiere wollen kein Futter oder Wasser aufnehmen oder erkranken), muss das an die Tierärzte und an die Behörde gemeldet werden. Die Bezirkshauptmannschaften „werden das stichprobenartig kontrollieren“, sagt Wagner.
Wie ausführlich berichtet, sind Menschen durch diese Vogelgrippe direkt nicht gefährdet; die Situation ist also eine andere als im Jahr 2006, als es zu Übergängen von Tier zu Mensch kam.
Betroffen von den unbefristeten (!) Bestimmungen sind neben 600 Geflügelbetrieben auch 14.000 Haushalte mit diversem Geflügel. Die Strafen gegen einen Verstoß der Bestimmungen sind nicht ohne: Sie reichen bis zu 4360 Euro oder drei Wochen Arrest.