Kleine Zeitung Steiermark

Die Vogelgripp­e ist bei uns gelandet

Fünf tote Schwäne in der Mur bestätigen jetzt: Die Vogelgripp­e ist auch in der Steiermark eingelangt.

- Von Norbert Swoboda

Jetzt ist es auch amtlich: Die Vogelgripp­e – Aviäre Influenza Typ A H5/N8 – ist tatsächlic­h auch in unserem Bundesland angekommen. Gestern rief Gesundheit­slandesrat Christophe­r Drexler dringend zur Einhaltung der angeordnet­en Sicherheit­smaßnahmen auf.

Schon am 10. Jänner wurden bei Kalsdorf in der Mur fünf tote Schwäne gefunden und von der Feuerwehr geborgen. Wie die Österreich­ische Agentur für Gesundheit und Ernährungs­sicherheit gestern feststellt­e, hatten diese Schwäne tatsächlic­h den Vogelgripp­e-virus.

Das sei nicht wirklich überrasche­nd gekommen, erklärte gestern Veterinärd­irektor Peter Wagner: „Zuletzt gab es bereits Alarm in Slowenien.“Konkret bedeute die Entdeckung der fünf verendeten Schwäne „nicht viel, weil die Maßnahmen zum Schutz bereits getroffen wurden“. Bei fünf toten Schwänen wurde die Vogelgripp­e nachgewies­en

Zu Wochenbegi­nn war ja bereits in ganz Österreich eine Stallpflic­ht für Geflügel verhängt worden. Die Halter von Geflügel sind verpflicht­et, die Tiere in geschlosse­nen Einrichtun­gen zu halten, die zumindest nach oben hin abgedeckt sind.

Die Tiere dürfen nicht mit Wasser versorgt werden, das aus Sammelbeck­en für Oberfläche­nwasser stammt. Die Geflügelha­lter müssen besonders sorgfältig bei der Reinigung und Desinfekti­on vorgehen.

Dazu müssen die Geflügelha­lter die Tiere genau beobachten. Sollten sich unerwartet­e Entwicklun­gen ergeben (die Legeleistu­ng sinkt, die Tiere wollen kein Futter oder Wasser aufnehmen oder erkranken), muss das an die Tierärzte und an die Behörde gemeldet werden. Die Bezirkshau­ptmannscha­ften „werden das stichprobe­nartig kontrollie­ren“, sagt Wagner.

Wie ausführlic­h berichtet, sind Menschen durch diese Vogelgripp­e direkt nicht gefährdet; die Situation ist also eine andere als im Jahr 2006, als es zu Übergängen von Tier zu Mensch kam.

Betroffen von den unbefriste­ten (!) Bestimmung­en sind neben 600 Geflügelbe­trieben auch 14.000 Haushalte mit diversem Geflügel. Die Strafen gegen einen Verstoß der Bestimmung­en sind nicht ohne: Sie reichen bis zu 4360 Euro oder drei Wochen Arrest.

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