Kein Radpanzer für daheim
Eine Privatperson, die eine Ausnahmebewilligung zum Erwerb, Besitz und Führen eines Radpanzers erhalten wollte, ist endgültig am Verwaltungsgerichtshof (VWGH) gescheitert. Der Antrag des Sammlers wurde Ende 2014 vom zuständigen damaligen Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) abgelehnt. Der VWGH wies eine Beschwerde dagegen ab.