Wohngeld als Fall fürs Höchstgericht
FPÖ, KPÖ und Grüne ziehen vor Verfassungsgerichtshof / Disput um Landtagsanfragen / Ehrungen werden geprüft / Keine „Fristlose“für Grossmann
Der Streit um die neue „Wohnunterstützung“wird heftiger. Zwar hat die Landesregierung diese Woche einige Lockerungen für Betroffene beschlossen – was wohl rein zufällig knapp vor der Grazer Gemeinderatswahl geschah. Doch die Opposition kritisiert auch die neuen Regeln.
Deshalb greifen FPÖ, KPÖ und Grüne jetzt zu schärferen Mitteln: Sie lassen das Gesetz vom Verfassungsgerichtshof prüfen. „Ja, es stimmt, wir werden erstmals eine solche Prüfung beantragen“, bestätigt Fpö-klubobmann Mario Kunasek auf Anfrage der Kleinen Zeitung.
Laut Landesverfassung kann ein Drittel der Landtagsabgeordneten die Prüfung beim Höchstgericht in Gang setzen. In der Vergangenheit war das nur Theorie, aber aufgrund der Stärke der FPÖ ist es jetzt real machbar. Geprüft wird, ob das Gesetz inhaltlich der Verfassung entspricht – was die drei Parteien bezweifeln.
Der Grazer Anwalt Erik Steinhofer listet im Prüfantrag die vermuteten Probleme auf: So verstoße das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz, da nur bei Studierenden das Einkommen der Eltern mit einberechnet werde. Außerdem sei der Gesetzestext nicht hinreichend konkret.
Aktiv ist die FPÖ auch auf anderem Gebiet: Sie hält weiter an ihrer Praxis fest, das Handeln der Landesregierung in vielen Bereichen per Landtagsanfrage zu durchleuchten. Das ist einerseits ein elementares Grundrecht der Opposition, sorgt aber andererseits für jede Menge Zusatzarbeit im Verwaltungsapparat. Jüngster Extremfall: Die aus 55 Einzelfragen bestehende Fpöanfrage „EZ 1183/1 betreffend Verleihung von Staatsbürgerschaften“an LH Hermann Schützenhöfer führte zu einer Antwort im Umfang von 356 Seiten.
Der Großteil der Antwort ist langweilig: Man erfährt in endlosen Listen, dass in den letzten Jahren jeweils einige Dutzend Menschen eingebürgert wurden, teils aus exotischen Ländern wie Myanmar, Kirgisistan, Moldau, Peru oder Vietnam. Dazu finden sich ein paar Schaukämpfe: Ob „die Geschichte der Steiermark auf 16 Seiten vermittelbar“sei, will die FPÖ unter Hinweis auf ein diesbezügliches Skriptum wissen. Antwort: Das Skriptum erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Kunasek weist Kritik an dieser Anfragetätigkeit zurück: Es sei nötig, die Regierung zu kontrollieren. Die Zusatzarbeit hätten nicht die Regierungsbüros, sondern die normalen Verwaltungsstellen – und gerade aus deren Reihen gebe es oft sogar Anstöße für kritische Fragen.
Die nächste Anfrage ist bereits in Vorbereitung und wird brisanter sein: Die FPÖ wird die umstrittene Ordensverleihung an die Landeshauptleute Erwin Pröll, Josef Pühringer und Michael Häupl hinterfragen. Dabei geht es auch um die Kosten für die „Schladminger“-janker und die Hüte und um Ehrungen ganz allgemein. Im Lh-büro heißt es dazu: Der Landeshauptmann habe die Trachten privat in einem Grazer Traditionsgeschäft bezahlt. Der „Werbeeffekt für steirische Trachten“bringe Arbeitsplätze, „fragwürdige Skandalisierungsversuche“seien nicht hilfreich.
Für Zoff in der SPÖ sorgte zuletzt das „Überlaufen“des früheren Grazer Spöklubchefs Michael Grossmann mitten im Wahlkampf zur ÖVP. Formal ist er zwar „unabhängiger“Unterstützer für Bürgermeister Siegfried Nagl, die Genossen reagierten aber mit sofortigem Parteiausschluss. Zusätzlich forderte Parteichef
Schickhofer die fristlose Entlassung Grossmanns aus seinem Brotberuf als Landes- sekretär des Spö-pensionistenverbands. Dies wurde nun abgemildert: Grossmann einigte sich mit Verbandspräsidentin Sophie Bauer auf eine „geordnete Übergabe“und einvernehmliche Trennung. Grossmann will nun „kein schlechtes Wort“über die SPÖ verlieren. Jedoch: „Mit einer so heftigen Reaktion habe ich nicht gerechnet. Ich trage im Herzen weiter sozialdemokratische Grundsätze.“Wäre es nicht nobler gewesen, erst nach der Wahl die Front zu wechseln? Grossmann: „Es war, wie es war. Es ist obsolet, darüber nachzudenken.“Bei Nagl hat er so jedenfalls bessere politische Chancen.