„Eine familienfreundliche und vernünftige Idee“
Herbstferien – ja oder nein? Unsere Leser können dem neuerlichen Vorstoß von Familienministerin Karmasin durchaus etwas abgewinnen, doch es gibt auch kritische Stimmen.
Es wäre sicher sinnvoll, die Zeit vom 26. Oktober (Nationalfeiertag) bis 2. November (Allerseelen) für alle Schulen in Österreich zu „Herbstferien“zu erklären: Das betrifft (je nachdem, auf welche Wochentage die Feiertage in diesem Jahr gerade fallen) nur drei bis fünf Schultage, die dadurch zusätzlich frei wären. Das Naheliegendste wäre, dafür alle schulautonomen Tage zu streichen, gleichzeitig jedoch alle Fenstertage automatisch für schulfrei zu erklären. Ich glaube, das wäre die „familienfreundlichste Lösung“und auch „den Lehrern zumutbar“. rungen auf deren Rücken austrägt, weil der Politik offensichtlich nichts mehr anderes einfällt. Gerade Schülerinnen und Schüler verdienen einen kontinuierlichen Unterricht und Lernprozess. Endlich eine vernünftige Idee der Familienministerin! Wir haben drei Enkelkinder in drei verschiedenen Schulsystemen – wie können da die Eltern die Betreuung planen, wenn beide arbeiten? Eigentlich sollten solche Verbesserungen von der Unterrichtsministerin kommen. Zusätzlich sollte die Familienministerin einmal die verschiedensten, meist eine Woche dauernden Lehrausflüge untersuchen. Das sind pro Kind und Jahr mindestens 500 Euro zusätzlich. Anscheinend glauben die Experten, dass das Geld auf Bäumen wächst. den Köpfen von Frau Karmasin oder auch Frau Hammerschmid eigentlich vor, derart abstruse Vorschläge zu machen bzw. zu unterstützen? Gehören die beiden eigentlich zur Lobby der bildungsfernen Gesellschaftsschichten oder sind sie einfach nur parteipolitisch und somit schulgewerkschaftlich gesteuert? Es muss endlich mal Schluss sein mit Forderungen nach einer weiteren Reduzierung der Aus- und Weiterbildungszeit, und das auf allen schulischen Ebenen. Würde der grundsätzliche Unterschied zwischen Asvg-pension einerseits und Ruhegenuss der Beamten andererseits klar dargestellt (statt irreführend eine prinzipielle Gleichheit in der Art einer Versicherungsleistung suggeriert) werden, gäbe es wenig am realen Sachverhalt der budgetären Inanspruchnahme für die Altersversorgung zu kritisieren.
Denn Tatsache ist: Die Pension der Asvg-versicherten ist eine Versicherungsleistung, für die Beiträge gezahlt werden (ungefähr zur Hälfte von Arbeitnehmerund Arbeitgeberseite); die Differenz zwischen dieser Versicherungsleistung und dem tatsächlichen Finanzbedarf wird aus dem Budget gedeckt.
Der Ruhegenuss der Beamten dagegen entspringt keiner Versicherungsleistung; er wird zur Gänze aus dem Budget bestritten, in das wiederum festgelegte Beträge vom Brutto-einkommen der Beamten im Dienstund im Ruhestand einfließen (selbstverständlich aber ohne etwas dem Arbeitgeberanteil Analoges).
Der Vergleich eines Staatszuschusses für Asvg-pension mit dem Beamten-ruhegenuss krankt daher schon an seiner inadäquaten, den Gegebenheiten nicht entsprechenden Voraussetzung. Dies einmal klar der Öffentlichkeit zu vermitteln, wäre eine dankenswerte, den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördernde, staatsbürgerliche Leistung. E-autos nehmen Fahrt auf. Wer kauft solche Autos? Doch nur Firmen, die meisten staatsnahe, egal ob Bund, Land, oder Firmen wie die Grazer Holding. Die Frage sollte heißen: Wer bein