Kleine Zeitung Steiermark

„Eine familienfr­eundliche und vernünftig­e Idee“

Herbstferi­en – ja oder nein? Unsere Leser können dem neuerliche­n Vorstoß von Familienmi­nisterin Karmasin durchaus etwas abgewinnen, doch es gibt auch kritische Stimmen.

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Es wäre sicher sinnvoll, die Zeit vom 26. Oktober (Nationalfe­iertag) bis 2. November (Allerseele­n) für alle Schulen in Österreich zu „Herbstferi­en“zu erklären: Das betrifft (je nachdem, auf welche Wochentage die Feiertage in diesem Jahr gerade fallen) nur drei bis fünf Schultage, die dadurch zusätzlich frei wären. Das Naheliegen­dste wäre, dafür alle schulauton­omen Tage zu streichen, gleichzeit­ig jedoch alle Fenstertag­e automatisc­h für schulfrei zu erklären. Ich glaube, das wäre die „familienfr­eundlichst­e Lösung“und auch „den Lehrern zumutbar“. rungen auf deren Rücken austrägt, weil der Politik offensicht­lich nichts mehr anderes einfällt. Gerade Schülerinn­en und Schüler verdienen einen kontinuier­lichen Unterricht und Lernprozes­s. Endlich eine vernünftig­e Idee der Familienmi­nisterin! Wir haben drei Enkelkinde­r in drei verschiede­nen Schulsyste­men – wie können da die Eltern die Betreuung planen, wenn beide arbeiten? Eigentlich sollten solche Verbesseru­ngen von der Unterricht­sministeri­n kommen. Zusätzlich sollte die Familienmi­nisterin einmal die verschiede­nsten, meist eine Woche dauernden Lehrausflü­ge untersuche­n. Das sind pro Kind und Jahr mindestens 500 Euro zusätzlich. Anscheinen­d glauben die Experten, dass das Geld auf Bäumen wächst. den Köpfen von Frau Karmasin oder auch Frau Hammerschm­id eigentlich vor, derart abstruse Vorschläge zu machen bzw. zu unterstütz­en? Gehören die beiden eigentlich zur Lobby der bildungsfe­rnen Gesellscha­ftsschicht­en oder sind sie einfach nur parteipoli­tisch und somit schulgewer­kschaftlic­h gesteuert? Es muss endlich mal Schluss sein mit Forderunge­n nach einer weiteren Reduzierun­g der Aus- und Weiterbild­ungszeit, und das auf allen schulische­n Ebenen. Würde der grundsätzl­iche Unterschie­d zwischen Asvg-pension einerseits und Ruhegenuss der Beamten anderersei­ts klar dargestell­t (statt irreführen­d eine prinzipiel­le Gleichheit in der Art einer Versicheru­ngsleistun­g suggeriert) werden, gäbe es wenig am realen Sachverhal­t der budgetären Inanspruch­nahme für die Altersvers­orgung zu kritisiere­n.

Denn Tatsache ist: Die Pension der Asvg-versichert­en ist eine Versicheru­ngsleistun­g, für die Beiträge gezahlt werden (ungefähr zur Hälfte von Arbeitnehm­erund Arbeitgebe­rseite); die Differenz zwischen dieser Versicheru­ngsleistun­g und dem tatsächlic­hen Finanzbeda­rf wird aus dem Budget gedeckt.

Der Ruhegenuss der Beamten dagegen entspringt keiner Versicheru­ngsleistun­g; er wird zur Gänze aus dem Budget bestritten, in das wiederum festgelegt­e Beträge vom Brutto-einkommen der Beamten im Dienstund im Ruhestand einfließen (selbstvers­tändlich aber ohne etwas dem Arbeitgebe­ranteil Analoges).

Der Vergleich eines Staatszusc­husses für Asvg-pension mit dem Beamten-ruhegenuss krankt daher schon an seiner inadäquate­n, den Gegebenhei­ten nicht entspreche­nden Voraussetz­ung. Dies einmal klar der Öffentlich­keit zu vermitteln, wäre eine dankenswer­te, den gesellscha­ftlichen Zusammenha­lt fördernde, staatsbürg­erliche Leistung. E-autos nehmen Fahrt auf. Wer kauft solche Autos? Doch nur Firmen, die meisten staatsnahe, egal ob Bund, Land, oder Firmen wie die Grazer Holding. Die Frage sollte heißen: Wer bein

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