Rechtliche Lage
ist das Fotografieren oder Filmen eines Unfalls eine Straftat, sogar das Gaffen selbst kann mit bis zu 1000 Euro bestraft werden.
In Österreich sieht die rechtliche Situation etwas anders aus. Die Exekutive hat zwar ein Wegweiserecht. Das Gaffen oder Fotografieren ist jedoch nicht strafbar – solange es nicht zur Unterlassung für das Verhalten von Gaffern, so die Psychologin (siehe Interview rechts).
der Schaulustigen gab es schon immer, jetzt ist die technologische Entwicklung mit den Smartphones dazugekommen“, erklärt Thomas Meier vom Landesfeuerwehrverband. Meier bekräftigt aber, dass es in der Steiermark noch nie zu einem Vorfall gekommen sei, bei dem die Einsatzkräfte durch Schaulustige behindert wurden. „Das ist bei uns kein gravierendes Problem.“Des- der Hilfeleistung kommt. Anzeigen drohen aber (wenn Material gepostet wird) wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
sieht eine Ausweitung des Strafrechts um den Tatbestand der Behinderung der Hilfeleistung vor. In Zukunft soll es auch strafbar sein, wenn man andere an der notwendigen Hilfeleistung hindert. halb gebe es derzeit auch keinen Anlass, über die Anschaffung von mobilen Sichtschutzwänden nachzudenken. Dieses wird etwa von der Feuerwehr in Wiener Neustadt erprobt. „Diese Wände sind aber nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss“, meint Meier, „gezielte Aufklärung wirkt besser.“
Auf moralische Selbstverantwortung setzt auch Landesrettungskommandant Peter Hansak: „Es ist unentschuldbar, ein Erinnerungsfoto von einem leidenden Menschen zu machen. Man sollte sich nur einmal vorschuldigung stellen, dass man selbst dort als Opfer liegt und abfotografiert wird – wollen Sie das?“
Laut Hansak sind auch beim steirischen Roten Kreuz noch keine Fälle aktenkundig, bei denen Gaffer die Einsatzarbeiten behinderten. Es sei aber unbestritten, dass es immer mehr Gaffer gibt. Deshalb plant das Rote Kreuz zum Schutz der Verletzten bereits seit Längerem den Einsatz von mobilen Sichtschutzwänden. „Wir müssen nur noch sondieren, welches Modell am besten in den Notarztwagen passt“, so Hansak.
Abschließend eine Notiz für potenzielle Gaffer: „Wer am Unfallort filmt und das Material dann im Netz teilt, der verstößt gegen den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte des Opfers und der Rettungskräfte. Da drohen hohe Strafen“, warnt ÖAMTC-JURIST Nikolaus Authried. Zudem droht (bei entsprechender Nicht-hilfe) eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung.