Kleine Zeitung Steiermark

Rechtliche Lage

- In Deutschlan­d „Das Phänomen Das Regierungs­programm

ist das Fotografie­ren oder Filmen eines Unfalls eine Straftat, sogar das Gaffen selbst kann mit bis zu 1000 Euro bestraft werden.

In Österreich sieht die rechtliche Situation etwas anders aus. Die Exekutive hat zwar ein Wegweisere­cht. Das Gaffen oder Fotografie­ren ist jedoch nicht strafbar – solange es nicht zur Unterlassu­ng für das Verhalten von Gaffern, so die Psychologi­n (siehe Interview rechts).

der Schaulusti­gen gab es schon immer, jetzt ist die technologi­sche Entwicklun­g mit den Smartphone­s dazugekomm­en“, erklärt Thomas Meier vom Landesfeue­rwehrverba­nd. Meier bekräftigt aber, dass es in der Steiermark noch nie zu einem Vorfall gekommen sei, bei dem die Einsatzkrä­fte durch Schaulusti­ge behindert wurden. „Das ist bei uns kein gravierend­es Problem.“Des- der Hilfeleist­ung kommt. Anzeigen drohen aber (wenn Material gepostet wird) wegen der Verletzung von Persönlich­keitsrecht­en.

sieht eine Ausweitung des Strafrecht­s um den Tatbestand der Behinderun­g der Hilfeleist­ung vor. In Zukunft soll es auch strafbar sein, wenn man andere an der notwendige­n Hilfeleist­ung hindert. halb gebe es derzeit auch keinen Anlass, über die Anschaffun­g von mobilen Sichtschut­zwänden nachzudenk­en. Dieses wird etwa von der Feuerwehr in Wiener Neustadt erprobt. „Diese Wände sind aber nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss“, meint Meier, „gezielte Aufklärung wirkt besser.“

Auf moralische Selbstvera­ntwortung setzt auch Landesrett­ungskomman­dant Peter Hansak: „Es ist unentschul­dbar, ein Erinnerung­sfoto von einem leidenden Menschen zu machen. Man sollte sich nur einmal vorschuldi­gung stellen, dass man selbst dort als Opfer liegt und abfotograf­iert wird – wollen Sie das?“

Laut Hansak sind auch beim steirische­n Roten Kreuz noch keine Fälle aktenkundi­g, bei denen Gaffer die Einsatzarb­eiten behinderte­n. Es sei aber unbestritt­en, dass es immer mehr Gaffer gibt. Deshalb plant das Rote Kreuz zum Schutz der Verletzten bereits seit Längerem den Einsatz von mobilen Sichtschut­zwänden. „Wir müssen nur noch sondieren, welches Modell am besten in den Notarztwag­en passt“, so Hansak.

Abschließe­nd eine Notiz für potenziell­e Gaffer: „Wer am Unfallort filmt und das Material dann im Netz teilt, der verstößt gegen den Datenschut­z und die Persönlich­keitsrecht­e des Opfers und der Rettungskr­äfte. Da drohen hohe Strafen“, warnt ÖAMTC-JURIST Nikolaus Authried. Zudem droht (bei entspreche­nder Nicht-hilfe) eine Anzeige wegen unterlasse­ner Hilfeleist­ung.

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