Kleine Zeitung Steiermark

„Es geht auch um den Schutz der persönlich­en Integrität“

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Höhere Strafen für Sexual- und Gewaltdeli­kte: Unsere Leser meinen, dass der Ermessenss­pielraum in manchen Fällen sehr groß ist, und sind irritiert, dass Experten den Strafvollz­ug im Gefängnis infrage stellen.

„Experten gegen höhere Strafen“, 6. 2.

Ob die Relation der Strafandro­hung für Gewalt- und Vermögensd­elikte schon stimmt, weiß ich, wie viele andere auch, nicht. Man muss dabei vieles bedenken, wie Schutz der persönlich­en Integrität, aber auch die volkswirts­chaftliche­n Schäden und die mit großer kriminelle­r Energie durchgefüh­rten Planungen, die Betrugsdel­ikten vorangehen.

Für mich ist es aber schwer erträglich, der Staatssekr­etärin zuzuhören, wenn sie sich als Expertin für Opferschut­z darstellt. Strafricht­er haben mit Opfern während der Zeugeneinv­ernahme zu tun und sonst nur minimal. Wirklich mit Opferschut­z haben zum Beispiel die Mitarbeite­r in der Kinder- und Jugendhilf­e zu tun. Sozialarbe­iter betreuen die Opfer oft jahrelang. Sie kennen viele Vor- und Nachteile, die für hohe oder niedrige Strafen sprechen, bzw. ob überhaupt Anzeigen erstattet werden sollen. Sie können mehr dazu beitragen als mancher politische­r Würdenträg­er.

Dr. Johann Aftenberge­r, Graz auf, dass bei verschiede­nen Delikten die Strafandro­hung sehr weit gesteckt ist.

Bei § 201 (1), Vergewalti­gung, oder § 205, sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträch­tigten Person, beträgt der Strafrahme­n ein bis zehn Jahre Haft. Der Ermessenss­pielraum des Gerichtes ist da schon sehr groß. Da kann es dann vorkommen, dass ein Vergewalti­ger einmal zwei bis drei Jahre und ein anderes Mal sieben bis acht Jahre hinter Gitter kommt. Und da geht es dann um die Akzeptanz der Rechtsprec­hung, wie Staatssekr­etärin Edtstadler in der ZIB 2 ausgeführt hat.

Irritiert hat mich die Aussage von Helmut Fuchs, Professor für Strafrecht an der Uni Wien: Der Mensch wird nicht besser, je länger er in einem totalitäre­n Regime – und dem entspricht ein Gefängnis nun einmal – eingesperr­t wird. Das stellt ja die gesamte Strafrecht­spflege infrage. Wenn das so stimmt, liegt es beim Strafvollz­ug in Österreich schon sehr schlimm. Etmissl ten? Die Aussage von Helmut Fuchs, Professor für Strafrecht, „Der Mensch wird nicht besser, je länger er eingesperr­t wird“kann man so nicht hinnehmen. Es wird sich nach jahrelange­m Gefängnis sicher der eine oder andere Täter zweimal überlegen, ob er wieder eine Straftat begeht oder nicht.

Aber das Wichtigste für höhere Strafen: So ein Sexualoder Gewalttäte­r ist bei härteren Strafen für lange Zeit weggesperr­t und kann in dieser Zeit keine neuerliche Straftat begehen. Es ist nämlich ein gravierend­er Unterschie­d, ob man einige Monate später schon wieder in Angst leben muss, dass ein Täter neuerlich jemanden vergewalti­gen oder niederstec­hen wird, oder erst etliche Jahre später, – so er sich – laut Experten – durch die höheren Haftstrafe­n nicht bessert.

Leibnitz gewendet werden muss, so kann man alles andere vergessen. Die Mietpreise müssen daher unbedingt gesenkt werden, es muss eine realistisc­he Mietobergr­enze geschaffen werden, damit sich auch junge Familien eine Wohnung leisten können.

Auch die zweckgebun­denen Wohnbauför­derungsmit­tel sollten zur Schaffung von neuen Wohnbauten verstärkt eingesetzt werden, damit diese leistbarer werden. Die Maklerkost­en für Mieter sollten wegfallen, denn zahlen sollten immer die Auftraggeb­er. Mein Appell an die Politik: für mehr soziale Wohnungen sorgen!

Kirchberg/raab

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