„Es geht auch um den Schutz der persönlichen Integrität“
Höhere Strafen für Sexual- und Gewaltdelikte: Unsere Leser meinen, dass der Ermessensspielraum in manchen Fällen sehr groß ist, und sind irritiert, dass Experten den Strafvollzug im Gefängnis infrage stellen.
„Experten gegen höhere Strafen“, 6. 2.
Ob die Relation der Strafandrohung für Gewalt- und Vermögensdelikte schon stimmt, weiß ich, wie viele andere auch, nicht. Man muss dabei vieles bedenken, wie Schutz der persönlichen Integrität, aber auch die volkswirtschaftlichen Schäden und die mit großer krimineller Energie durchgeführten Planungen, die Betrugsdelikten vorangehen.
Für mich ist es aber schwer erträglich, der Staatssekretärin zuzuhören, wenn sie sich als Expertin für Opferschutz darstellt. Strafrichter haben mit Opfern während der Zeugeneinvernahme zu tun und sonst nur minimal. Wirklich mit Opferschutz haben zum Beispiel die Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe zu tun. Sozialarbeiter betreuen die Opfer oft jahrelang. Sie kennen viele Vor- und Nachteile, die für hohe oder niedrige Strafen sprechen, bzw. ob überhaupt Anzeigen erstattet werden sollen. Sie können mehr dazu beitragen als mancher politischer Würdenträger.
Dr. Johann Aftenberger, Graz auf, dass bei verschiedenen Delikten die Strafandrohung sehr weit gesteckt ist.
Bei § 201 (1), Vergewaltigung, oder § 205, sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, beträgt der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Haft. Der Ermessensspielraum des Gerichtes ist da schon sehr groß. Da kann es dann vorkommen, dass ein Vergewaltiger einmal zwei bis drei Jahre und ein anderes Mal sieben bis acht Jahre hinter Gitter kommt. Und da geht es dann um die Akzeptanz der Rechtsprechung, wie Staatssekretärin Edtstadler in der ZIB 2 ausgeführt hat.
Irritiert hat mich die Aussage von Helmut Fuchs, Professor für Strafrecht an der Uni Wien: Der Mensch wird nicht besser, je länger er in einem totalitären Regime – und dem entspricht ein Gefängnis nun einmal – eingesperrt wird. Das stellt ja die gesamte Strafrechtspflege infrage. Wenn das so stimmt, liegt es beim Strafvollzug in Österreich schon sehr schlimm. Etmissl ten? Die Aussage von Helmut Fuchs, Professor für Strafrecht, „Der Mensch wird nicht besser, je länger er eingesperrt wird“kann man so nicht hinnehmen. Es wird sich nach jahrelangem Gefängnis sicher der eine oder andere Täter zweimal überlegen, ob er wieder eine Straftat begeht oder nicht.
Aber das Wichtigste für höhere Strafen: So ein Sexualoder Gewalttäter ist bei härteren Strafen für lange Zeit weggesperrt und kann in dieser Zeit keine neuerliche Straftat begehen. Es ist nämlich ein gravierender Unterschied, ob man einige Monate später schon wieder in Angst leben muss, dass ein Täter neuerlich jemanden vergewaltigen oder niederstechen wird, oder erst etliche Jahre später, – so er sich – laut Experten – durch die höheren Haftstrafen nicht bessert.
Leibnitz gewendet werden muss, so kann man alles andere vergessen. Die Mietpreise müssen daher unbedingt gesenkt werden, es muss eine realistische Mietobergrenze geschaffen werden, damit sich auch junge Familien eine Wohnung leisten können.
Auch die zweckgebundenen Wohnbauförderungsmittel sollten zur Schaffung von neuen Wohnbauten verstärkt eingesetzt werden, damit diese leistbarer werden. Die Maklerkosten für Mieter sollten wegfallen, denn zahlen sollten immer die Auftraggeber. Mein Appell an die Politik: für mehr soziale Wohnungen sorgen!
Kirchberg/raab