Auch ohne Proporz Maxi-regierungen
der Abschaffung des Proporzes war Kärnten mehrnachzügler als Vorreiter. Diewechselnden Machtverhältnisse machten es schwer, die nötige Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung zu finden. Vor einem Jahr war es nach einigenwirrungen endlich so weit.
Bei der Regierungsbildung herrscht nun das freie Spiel der Kräfte. Bisher galt derproporz, der allen Parteien ab einer gewissen Stärke – etwas mehr als zehn Prozent der Stimmen – einevertretung in der Landesregierung sicherte. Und das unabhängig davon, ob diese Regierungsmitglieder mit der Politik des Landeshauptmannes einverstanden waren und mit ihm zusammenarbeiten wollten.
In der alten Kärntner Landesregierung stellte die SPÖ mit Peter Kaiser den Landeshauptmann sowie zwei Landeshauptmannstellvertreterinnen. Die ÖVP und die Grünen bildeten mit je einem Landesrat eine Koalition. Die FPÖ und die in Team Kärnten umfirmierte Stronach-hinterlassenschaft bildeten mit ebenfalls je einem Landesrat die Opposition in der sogenannten Konzentrationsregierung.
Eine stattliche Truppe. Anlässlich der Verfassungsreform wurde Sparwillen angedeutet: Künftig werde die Landesregierung aus fünf, sechs oder sieben Mitgliedern bestehen.
Geworden sind es wieder sieben. Die fast zur absolutenmehrheit erstarkte SPÖ sicherte sich fünf, die schwächelndeövperhielt zwei Mitglieder. Letztere dürfen zwar nur mit Ja stimmen, erhalten aber ein üppiges Schweigegeld.
Spötter könnten nun anmerken, ein Land mit hohen Schulden brauche auch eine große Regierung. Kärnten hat es anderen Ländern nachgemacht: In Tirol umfasst die neue Regierung wieder acht Mitglieder, obwohl sie laut Verfassung mit fünf auskommen könnte. Im Burgenland, demkleinsten Bundesland, gibt es statt fünf ebenfalls sieben Regierer.
Acht Köpfe, je zur Hälfte schwarz und rot, zählt die Spitze in der Steiermark. Auch hier das Maximum. Zuvor wurde immerhin der Landtag von 56 auf 48 Abgeordnete verkleinert und die Regierung von 9 auf 8 reduziert.
„Anlässlich der Verfassungsreform wurde Sparwillen angedeutet: Künftig werden Landesregierungen 5, 6 oder 7 Mitglieder haben.“