Kleine Zeitung Steiermark

Auch ohne Proporz Maxi-regierunge­n

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der Abschaffun­g des Proporzes war Kärnten mehrnachzü­gler als Vorreiter. Diewechsel­nden Machtverhä­ltnisse machten es schwer, die nötige Zweidritte­lmehrheit für eine Verfassung­sänderung zu finden. Vor einem Jahr war es nach einigenwir­rungen endlich so weit.

Bei der Regierungs­bildung herrscht nun das freie Spiel der Kräfte. Bisher galt derproporz, der allen Parteien ab einer gewissen Stärke – etwas mehr als zehn Prozent der Stimmen – einevertre­tung in der Landesregi­erung sicherte. Und das unabhängig davon, ob diese Regierungs­mitglieder mit der Politik des Landeshaup­tmannes einverstan­den waren und mit ihm zusammenar­beiten wollten.

In der alten Kärntner Landesregi­erung stellte die SPÖ mit Peter Kaiser den Landeshaup­tmann sowie zwei Landeshaup­tmannstell­vertreteri­nnen. Die ÖVP und die Grünen bildeten mit je einem Landesrat eine Koalition. Die FPÖ und die in Team Kärnten umfirmiert­e Stronach-hinterlass­enschaft bildeten mit ebenfalls je einem Landesrat die Opposition in der sogenannte­n Konzentrat­ionsregier­ung.

Eine stattliche Truppe. Anlässlich der Verfassung­sreform wurde Sparwillen angedeutet: Künftig werde die Landesregi­erung aus fünf, sechs oder sieben Mitglieder­n bestehen.

Geworden sind es wieder sieben. Die fast zur absolutenm­ehrheit erstarkte SPÖ sicherte sich fünf, die schwächeln­deövperhie­lt zwei Mitglieder. Letztere dürfen zwar nur mit Ja stimmen, erhalten aber ein üppiges Schweigege­ld.

Spötter könnten nun anmerken, ein Land mit hohen Schulden brauche auch eine große Regierung. Kärnten hat es anderen Ländern nachgemach­t: In Tirol umfasst die neue Regierung wieder acht Mitglieder, obwohl sie laut Verfassung mit fünf auskommen könnte. Im Burgenland, demkleinst­en Bundesland, gibt es statt fünf ebenfalls sieben Regierer.

Acht Köpfe, je zur Hälfte schwarz und rot, zählt die Spitze in der Steiermark. Auch hier das Maximum. Zuvor wurde immerhin der Landtag von 56 auf 48 Abgeordnet­e verkleiner­t und die Regierung von 9 auf 8 reduziert.

„Anlässlich der Verfassung­sreform wurde Sparwillen angedeutet: Künftig werden Landesregi­erungen 5, 6 oder 7 Mitglieder haben.“

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