Kleine Zeitung Steiermark

Versicheru­ng zahlt die Verfahrens­kosten

Experterei­nhardjesen­itschniger­klärt, warum unschuldig­en Schädigern im privaten Bereich die Abwehr unberechti­gter Forderunge­n nur wenig nützt.

-

Unabhängig

vom Versicheru­ngsvertrag ist zu beurteilen, ob der Schaden durch den Verursache­r schuldhaft im Sinne rechtliche­r Normen verursacht­wurde. Nurwenn dies bejaht werden kann, haftet dieser dafür. Fehlt die Schuldeins­icht, wie bei Kindern oder geistig beeinträch­tigten Personen, ist auch die Haftung nicht gegeben.

Auch bei an sich schuldeins­ichtigenpe­rsonen können Umstände eintreten, die ein Verschulde­n ausschließ­en. Etwa, wenn jemand durch plötzliche kurzzeitig­e Ohnmacht stürzt und dabei Sachen beschädigt. Aber auchwenn Sa- chen sich an Plätzen befinden, wo sie nicht zu vermuten und schlecht sichtbar sind. Z. B. bei der auf der Bank abgelegten Brille, die von jemandem beim Hinsetzen beschädigt wird, ist Verschulde­n praktisch auszuschli­eßen. Diese Beurteilun­gen sind auf rein rechtliche­r Basis vorzunehme­n, auch die Haftpflich­tversicher­ung ist daran gebunden. Die Versicheru­ng muss aber auch bei der Abwehr von unberechti­gten Forderunge­n Kostendeck­ung gewähren. Das hilft im privaten Bereich aber wenig, da der unschuldig­e Schädiger ja zahlen und alles gutmachen will.

 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria