Trotz Terrorverdachtes
(etwa Fußfessel) zulässig. Da nach eineinhalb Jahren Ermittlungen kein Ende in Sicht sei, obwohl die Staatsanwaltschaft mehrfach aufgefordert worden sei, die Sache zu Ende zu bringen, sei so entschieden worden.
Laut Staatsanwaltschaft Graz gibt es noch keine „Enderledigung“, sprich Anklage, „weil noch Ermittlungsergebnisse fehlen: ein Abschlussbericht, Gutachten ...“, erklärt Sprecher Hansjörg Bacher. Man sei aber allemal innerhalb der zulässigen Höchstdauer der U-haft von zwei Jahren. „Wenn das jemand anders sieht, muss man es akzeptieren, vor allem, wenn es ein unabhängiges Gericht ist.“Gegen die Entscheidung des Olgsei keinrechtsmittel mög- lich. „Die Ermittlungen gehen weiter. Dass wir auf dem falschen Dampfer sind, behauptet ja auch das OLG nicht.“
Zuständig ist die Staatsschutzgruppe, die in Graz aus drei Staatsanwälten besteht. Ihre Ermittlungen führten zu zahlreichen Anklagen und Verurteilungen von Jihadisten am Landesgericht. Unter anderen wurde der radikale Prediger Mirsad Omerovic rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Nach der Anti-terror-razzia im Jänner 2017 wurden 14 Männern und Frauen festgenommen. Der Vorwurf: Sie sollen versucht haben, eine radikal-islamistische Organisation in Österreich aufzubauen und Mitglieder anzuwerben. AP