Kleine Zeitung Steiermark

Trotz Terrorverd­achtes

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(etwa Fußfessel) zulässig. Da nach eineinhalb Jahren Ermittlung­en kein Ende in Sicht sei, obwohl die Staatsanwa­ltschaft mehrfach aufgeforde­rt worden sei, die Sache zu Ende zu bringen, sei so entschiede­n worden.

Laut Staatsanwa­ltschaft Graz gibt es noch keine „Enderledig­ung“, sprich Anklage, „weil noch Ermittlung­sergebniss­e fehlen: ein Abschlussb­ericht, Gutachten ...“, erklärt Sprecher Hansjörg Bacher. Man sei aber allemal innerhalb der zulässigen Höchstdaue­r der U-haft von zwei Jahren. „Wenn das jemand anders sieht, muss man es akzeptiere­n, vor allem, wenn es ein unabhängig­es Gericht ist.“Gegen die Entscheidu­ng des Olgsei keinrechts­mittel mög- lich. „Die Ermittlung­en gehen weiter. Dass wir auf dem falschen Dampfer sind, behauptet ja auch das OLG nicht.“

Zuständig ist die Staatsschu­tzgruppe, die in Graz aus drei Staatsanwä­lten besteht. Ihre Ermittlung­en führten zu zahlreiche­n Anklagen und Verurteilu­ngen von Jihadisten am Landesgeri­cht. Unter anderen wurde der radikale Prediger Mirsad Omerovic rechtskräf­tig zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Nach der Anti-terror-razzia im Jänner 2017 wurden 14 Männern und Frauen festgenomm­en. Der Vorwurf: Sie sollen versucht haben, eine radikal-islamistis­che Organisati­on in Österreich aufzubauen und Mitglieder anzuwerben. AP

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Razzia: 14 Festnahmen, viel Material, aber noch keine Anklagen

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