Land forderte 210.000 Euro von Asylberechtigten ein
Grundversorgung: 138 Rückersatzverfahren in der Steiermark.
Im Juni 2016 befanden sich 12.058 Asylwerber in der Steiermark in Grundversorgung. Zwei Jahre später waren es nur 5897 (in 446 Quartieren).
Weil auch die Möglichkeit von Rückersatzforderungen besteht, stellte die Steirer-fp dazu eine Anfrage an das Sozialressort. Ergebnis: In den Jahren 2016 und 2017 sind 138 Rückersatzverfahren eröffnet worden. Das Volumen aller Forderungen: 210.023 Euro. Betrugsfälle waren laut Flüchtlingsreferat keine darunter. Sehr wohl wurde in zwei Fällen das Zivilgericht bemüht. Dabei kam es zu einem Vergleich.
Hintergrund: Wenn Asylwerber als Flüchtlinge anerkannt werden, können sie noch eine gewisse Übergangszeit eine Grundversorgung beziehen. Das leuchtet ein, man kann die Menschen bei Abschluss ihres Asylverfahrens ja nicht aus ihrem Quartier werfen.
In Ausnahmefällen konnten die Asylberechtigten aber „bereits ein geringes Einkommen aus eigener beruflicher Tätigkeit beziehen“, erläutert die Abteilung. Betroffene waren zum Beispiel als Erntehelfer im Einsatz. Dann werden Leistungen zurückgefordert. Diese Rückersatzverfahren dauern im Schnitt sechsmonate. Oder länger, wenn das Landesverwal- tungsgericht noch mit der Forderung befasst wird.
Jedenfalls konnten in den vergangenen zwei Jahren 129.493 Euro erfolgreich eingefordert werden. „Wir schauen ganz genau hin, dass mit öffentlichem Geld sorgsam, sparsam und zweckmäßig umgegangen wird. Wir kontrollieren intensiv“, betont Landesrätin Doris Kampus (SPÖ). Sollte Geld zu Unrecht bezogen worden sein, hole man das Geld selbstverständlich zurück. Für solche Erhebungen hat das Land knapp fünf Dienstposten eingerichtet.
Freilich gibt es auch uneinbringliche Forderungen: Bisher hat das Land Steiermark 41.522 Euro abschreiben müssen.