Amtsärztin gewinnt Prozess gegen Land
Erster Erfolg. Ob es sich bei der Causa um Mobbing handelt, entscheidet das Grazer Landesgericht im März.
Einen Teilerfolg im Rechtsstreit um eine Dienstzuteilung konnte Feldbachs ehemalige Amtsärztin Susanne Obermayer verbuchen. Weil sie zu Unrecht nach Hartberg versetzt worden sein soll, forderte die 59-Jährige im November Schadenersatz und klagte das Land Steiermark.
Rückblick: Begonnen habe alles mit einem anonymen Brief im Jahr 2015, zwei Jahre nach dem Amtsantritt von Alexander Majcan als Bezirkshauptmann in Feldbach. Adressiert an ihn und mehrere Stellen der Landesregierung sollen in dem Schreiben heftige Vorwürfe gemacht worden sein – bezüglich einiger aktueller Zwischenfälle in der BH. Als Absenderin verdächtigt wurde Obermayer. Was kurz darauf folgte, waren laut ihren Angaben „gezielte Mobbingaktionen“gegen ihre
Person und später eine dreimonatige Dienstzuteilung durch Majcan: Obermayer wurde nach 23 Dienstjahren in Feldbach für drei Monate nach Hartberg geschickt. Aus der ersten Dienstzuteilung wurde eine zweite und ihre Zeit in der BH Hartberg wurde auf insgesamt ein halbes Jahr verlängert. Aus einer kurzen – dienstrechtlich möglichen – Zuteilung zu einer anderen BH wurde letztlich sogar eine dauerhafte Versetzung in den Bezirk Hartberg-Fürstenfeld.
Das Landesverwaltungsgericht sieht in seinem Urteil die zweimalig aufeinanderfolgende Dienstzuteilung nun als rechtswidrig an. Das Land möchte dazu nicht Stellung nehmen, da ein weiteres Verfahren noch ausständig ist. Obermayer hat auch eine Klage wegen Mobbings eingereicht. Der Prozess dazu findet im Frühjahr am Grazer Landesgericht statt.