Kronen Zeitung

Lebenslang für Amokfahrer!

- Peter Grotter

Den weißen Anzug, mit dem er beim Erstgerich­t für Verwunderu­ng gesorgt hatte, hat Alen R. ( 28) in der Zelle gelassen. Zum Höchstgeri­cht kam er in gedecktem Schwarz. Mit Kreuzen um den Hals, die Glück bringen sollten. Beim Urteil gab’s keine Zweifel: lebenslang für den Amokfahrer von Graz. Und das ist endgültig.

Dreifacher Mord und Mordversuc­h in 108 Fällen – wegen dieser Delikte hat der Oberste Gerichtsho­f den 28- jährigen Mann bereits rechtskräf­tig schuldig gesprochen. Dass der Amokfahrer von Graz, der mit seinem SUV am 20. Juni 2015 eine Spur der Verwüstung hinterlass­en hat, zurechnung­sfähig ist, hat bereits das Erstgerich­t festgestel­lt.

Während zwei Gutachter eine paranoide Schizophre­nie diagnostiz­iert haben, schien für die Geschworen­en die Expertise der Psychologi­n Anita Reiger am nachvollzi­ehbarsten. Die sprach von einem Amoklauf, wie er im Buche steht.

Weil nichts im Leben des Alen R. von Erfolg gekrönt war, weil kurz vor der Tat die Ehefrau mit dem Kind ins Frauenhaus geflüchtet ist und ihm seine erbärmlich­e letzte finanziell­e Grundlage entzogen hat: Kinder- und Karenzgeld.

Beim Oberlandes­gericht Wien musste nur noch entschiede­n werden, ob es beim Lebenslang bleibt. Für einen „ geplanten Massenmord“, wie es der Staatsanwa­lt formuliert hat. Es bleibt, verkündete der Vorsitzend­e Christian Dostal die Entscheidu­ng: „ Bei einem solchen Verbrechen kann es nichts anderes geben.“

Alen R., Verteidige­rin Li- ane Hirschbric­h zur Seite, wirkte verstört: „ Wo komme ich jetzt hin? Ich war damals unzurechnu­ngsfähig. Es tut mir furchtbar leid.“

Der Richter, mit Bezug auf die Kreuze, die Alen R. um den Hals trug: „ Wenn Sie das Kreuz um den Hals ernst nehmen, werden Sie lang für die Sühne brauchen.“

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Amokfahrer Alen R. beim Prozess im Wiener Justizpala­st: „ Es tut mir furchtbar leid.“
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Richter Christian Dostal: Für eine solche Tat könne es keine andere Strafe als lebenslang geben. Links: Kerzen im Gedenken an die Opfer in der Grazer Herrengass­e.

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