Kronen Zeitung

Erweiterte­s Asylrecht

- Kurt Gärtner, Wels

Dr. Tassilo Wallentin macht in der bunten „ Krone“aufmerksam, dass das EU- Parlament das Asylrecht aufweichen will, indem der Familienna­chzug auch auf weitschich­tige Verwandte erweitert werden soll. Es würde Österreich besonders treffen, da es in den letzten Jahrzehnte­n viele Flüchtling­e aufgenomme­n hat. Eine Asylberech­tigung ist nur zeitlich begrenzt vorgesehen, solange für die einzelne Person die Bedro- hung und Verfolgung im Sinne des Völkerrech­ts vorhanden ist. Ein Familienna­chzug ist im ursprüngli­chen Asylrecht daher gar nicht vorgesehen, je- doch hat man die Durchführu­ngsbestimm­ungen in den letzten Jahren großzügig verändert. Das hat für die Aufnahmelä­nder negative Auswirkung­en, sodass in fast allen Ländern der Widerstand gegen Asylanten wächst.

Der Familienna­chzug für Asylberech­tigte sollte nur für Ehepartner und Kinder gestattet sein, soweit gewisse Kriterien erfüllt werden. Probleme gibt es auch bei abgelehnte­n Asylanten, die schon in Österreich berufstäti­g sind und sich integriert haben. Das Asylgesetz darf deswegen nicht aufgeweich­t werden, jedoch sollten andere gesetzlich­e Optionen geschaffen werden, um arbeitswil­ligen, unbescholt­enen Flüchtling­en in Österreich ein Bleiberech­t zu ermögliche­n.

Mit Erleichter­ungen im Asylrecht fördert die EU die Völkerwand­erung nach Europa, besser wäre es, die Fluchtursa­chen durch geeignete wirtschaft­liche und politische Maßnahmen zu bekämpfen.

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