Erweitertes Asylrecht
Dr. Tassilo Wallentin macht in der bunten „ Krone“aufmerksam, dass das EU- Parlament das Asylrecht aufweichen will, indem der Familiennachzug auch auf weitschichtige Verwandte erweitert werden soll. Es würde Österreich besonders treffen, da es in den letzten Jahrzehnten viele Flüchtlinge aufgenommen hat. Eine Asylberechtigung ist nur zeitlich begrenzt vorgesehen, solange für die einzelne Person die Bedro- hung und Verfolgung im Sinne des Völkerrechts vorhanden ist. Ein Familiennachzug ist im ursprünglichen Asylrecht daher gar nicht vorgesehen, je- doch hat man die Durchführungsbestimmungen in den letzten Jahren großzügig verändert. Das hat für die Aufnahmeländer negative Auswirkungen, sodass in fast allen Ländern der Widerstand gegen Asylanten wächst.
Der Familiennachzug für Asylberechtigte sollte nur für Ehepartner und Kinder gestattet sein, soweit gewisse Kriterien erfüllt werden. Probleme gibt es auch bei abgelehnten Asylanten, die schon in Österreich berufstätig sind und sich integriert haben. Das Asylgesetz darf deswegen nicht aufgeweicht werden, jedoch sollten andere gesetzliche Optionen geschaffen werden, um arbeitswilligen, unbescholtenen Flüchtlingen in Österreich ein Bleiberecht zu ermöglichen.
Mit Erleichterungen im Asylrecht fördert die EU die Völkerwanderung nach Europa, besser wäre es, die Fluchtursachen durch geeignete wirtschaftliche und politische Maßnahmen zu bekämpfen.