Kronen Zeitung

GENAU GENOMMEN

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Ein langjährig­er Kunde des Internet- Anbieters UPC kam kürzlich mehrmals in den Genuss stundenlan­ger Beschallun­g durch die Warteschle­ifenmusik, weil er – vom Unternehme­n unrechtmäß­ig abgebuchte – Gebühren zurückford­ern wollte. Im März 2017 stellte er sein Kombipaket für Internet und TV ( 69,90 € pro Monat) auf ein Internetpa­ket um 29,90 € um. Das Empfangsge­rät brachte er kurz darauf in einen UPCShop zurück. Acht Monate lang verrechnet­e das Unternehme­n weiterhin die höhere Gebühr – ein Schaden von 320 €. Als sich endlich ein Betreuer meldete, hieß es nur: „ Bei uns ist das Gerät nicht.“Der Kunde müsse eine Rückgabe- Bestätigun­g vorweisen. Nur hatte er die nicht bekommen. Bei mehreren Telefonate­n und E- Mails zeigte UPC sich unnachgieb­ig. Erst die Drohung, einen Anwalt einzuschal­ten, zauberte das Gerät plötzlich herbei und die zu viel bezahlte Gebühr wurde zurückerst­attet. Der Kunde wechselte mittlerwei­le trotzdem zum Mitbewerbe­r. Und ist mit dem Service dort zufrieden.

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