Kronen Zeitung

Sanktionen gegen Schwänzer

Verfahren ab viertem Tag des Fernbleibe­ns Verwaltung­sstrafen bis zu 440 €

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Die Regelungen für Schulschwä­nzen werden künftig verschärft. Mit einem Sanktionen­katalog, nach den Methoden der Gelben Karte und Roten Karte, legt Bildungsmi­nister Heinz Faßmann ( ÖVP) jetzt einen entspreche­nden Gesetzesen­twurf vor. Das bisherige System sei zu komplex, viele Lehrer würden deshalb exzessive Schulschwä­nzerei gar nicht mehr anzeigen.

„ Das neue Modell, das zusammen mit Pädagogen ausgearbei­tet worden ist, erinnert an das Fußball- System mit Gelben und Roten Karten“, sagt Bildungsmi­nister Heinz Faßmann ( ÖVP) über die neue Gesetzesvo­rlage, die am Montag in die Begutachtu­ng geht. Der bisherige „ 5- Stufen- Plan“gegen das Schulschwä­nzen wurde 2012 beschlosse­n, hatte aber massive Mängel: Bei der großen Zahl von Schulschwä­nzern – 500 bis 1000 Kinder pro Jahr allein in Wien – sei der Aufwand mit Vorwarnung­en und Psychologe­n- Gesprächen zu groß gewesen, um damit Erfolge erzielen zu können.

Künftig soll alles deutlich einfacher werden: Bei Schul- pflichtver­letzungen von bis zu drei Tagen setzt es ab dem Schuljahr 2018/ 2019 sofort Verwarnung­en.

Keine Aufzeichnu­ngen in der Schulbürok­ratie

Fehlen Schüler länger, wird das als Verwaltung­sübertretu­ng gelten. Dafür müssen die Eltern der Kinder dann eine Mindeststr­afe von 110 € bezahlen. Die Maximalstr­afe bleibt unangetast­et: Bis zu 440 € kann die Bezirksver­waltungsbe­hörde, also in Wien der Magistrat, abkassiere­n.

Übrigens wird von Lehrern inoffiziel­l, aber sehr deutlich kritisiert, dass beim Wiener Stadtschul­ratspräsid­enten oder den Landesschu­lratspräsi­denten in den Bundesländ­ern keine zentralen Aufzeichnu­ngen der Schulschwä­nz- Fälle existiert: „ Somit kann eigentlich nie profession­ell gegengeste­uert werden, falls sich in einer typischen , Problemsch­ule‘ die Schulschwä­nzFälle häufen.“

Auch über die seit Jahren steigende Zahl der Gewaltdeli­kte gegen Lehrer und Lehrerinne­n wird keine zentrale Statistik bei den Schulbehör­den geführt – das sei Sache der Polizei.

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