An der Besitzstörung führt kein Weg vorbei
Nachgefragt. Heikel kann es werden, wenn es zu Beschädigungen an Gebäuden kommt
Der KURIER sprach mit Rechtsanwalt Johannes Öhlböck über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Roofer (englisch für Dachdecker, Anm.). KURIER: Herr Öhlböck, wo beginnt eine Besitzstörung? Öhlböck: Sobald ich ein Grundstück ohne Erlaubnis betrete. Oder umgekehrt ausgedrückt: Legal kann ich nur mit Zustimmung des Eigentümers Zutritt erlangen. Die Urban Monkeys betonen, nichts zu beschädigen. Was aber, wenn bei einer Aktion der Roofer etwas kaputt geht?
Jeder Schaden ist ersatzpflichtig. Bei manchen Gebäuden kann es sich sogar um eine schwere Sachbeschädigung handeln: Beispielsweise bei Kirchen, öffentlichen Denkmälern oder Gebäuden mit künstlerischem oder geschichtlichem Wert. In solchen Fällen beträgt der Straf- rahmen sogar bis zu zwei Jahre Haft. Zuletzt ließ sich ein Urban Monkey nur für eine Kletteraktion sogar einen Tag lang bei einer Firma anstellen, um in den Ringturm zu kommen. Ist das strafbar?
Nur dann, wenn er auch noch Geld vom Arbeitgeber verlangt. Dann wäre das ein Betrug. Denn er hätte seinen Arbeitgeber über seine Ar- beitswilligkeit getäuscht. Wenn er allerdings gar nicht vorhatte, ein Gehalt zu bekommen, ist es kein Betrug.