Kurier (Samstag)

Causa Landbauer: So wenig Spielraum hat Mikl-Leitner

- – M. GOTTSAUNER-WOLF

Abwahl von FP-Mann unmöglich. In der Affäre um das Nazi-Liederbuch in der Burschensc­haft Germania hat der FPÖ- Spitzenkan­didat Udo Landbauer seinen Rückzug bereits ausgeschlo­ssen. Aufgrund des Proporzsys­tems in Niederöste­rreich winkt ihm aber ein fixer Sitz in der Landesregi­erung. Könnten das die anderen Parteien verhindern?

Zumindest im Landtag ist das juristisch unmöglich. Zwar müssen laut Landesverf­assung auch die Landesräte vom Landtag gewählt werden. „Es ist aber eine gebundene Wahl“, erklärt der Ver- waltungsju­rist und ehemalige NÖ-Landtagsdi­rektor Karl Lengheimer. „Wenn eine Fraktion Anspruch auf ein Regierungs­mandat hat, dann sind nur deren Stimmen für ihren Wahlvorsch­lag gültig.“Die Regelung hat den Hintergrun­d, dass die stärkeren Parteien im Sinne des Proporz nicht über den Kandidaten einer Minderheit entscheide­n können. Selbst Misstrauen­santräge gegen Landesräte erfordern unbedingt eine Mehrheit in der betroffene­n Fraktion, im Fall Landbauers also der FPÖ.

Eine theoretisc­he Möglichkei­t Landbauer politisch ins Eck zu stellen: Über Landesräte ohne Geschäftsb­ereich, ähnlich wie es Wien mit seinen nicht-amtsführen­den Stadträten hält, sagt die NÖVerfassu­ng nichts. „Die Frage hat sich in Niederöste­rreich bisher auch nicht gestellt“, sagt Lengheimer. Die Zuteilung der Kompetenze­n ist eine Sache der Regierungs­verhandlun­gen. Grundsätzl­ich seien daher wohl auch Landesräte ohne Geschäftsb­ereich möglich.

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FPÖ-Spitzenkan­didat Udo Landbauer

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