Gesetzliche Kostenbremse bei den Kassen: Worin jetzt genau das Problem besteht
Finanzstopp. In ungewohnter Einigkeit kritisieren der Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Ärzte- und Arbeiterkammer, Krankenkassen sowie Verfassungsrechtsexperten einen „gesetzlich verordneten Finanzierungsstopp“. Tatsächlich wurde am Donnerstag im Parlament ein Passus beschlossen, mit dem die Regierung die Kassen bis Ende 2019 finanziell zur Zurückhaltung zwingt. „Ich hoffe, dass sich der Gesetzgeber seiner Verantwortung bewusst ist. Keinesfalls darf es zu Versorgungsengpässen kommen“, sagt der Chef des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Alexander Biach.
Worin besteht der „Schnellschuss“(Biach)?
Vereinfacht gesagt hat die Bundesregierung verordnet, dass die Krankenkassen bis Ende 2019 bei Baumaßnahmen und Verträgen von Spitzenpersonal nur das Minimum tun dürfen. Wörtlich heißt es da: „Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Neuordnung der Sozialversicherung sollen die Träger angehalten werden, den Fusionierungsprozess nicht zu konterkarieren.“Oder, wie ein Sprecher von Ministerin Beate Hartinger-Klein erklärt: „Wenn man neun Gebietskrankenkassen fusioniert und neun Vorstandsvorsitzende hat, ist es betriebswirtschaft- lich sinnvoll, jetzt nicht allen einen neuen Fünf-Jahresvertrag zu geben – am Ende soll ja eine schlankere Struktur übrig bleiben.“
Das klingt vernünftig. Im Hauptverband ist man dennoch erbost: „Der gesetzliche Finanzierungsstopp ist ein deutliches Zeichen des Misstrauens“, sagt Biach. Und nicht nur das. „Für Nachbesetzungen werden wir kein geeignetes Fachpersonal mehr finden“, warnt man in der Gebietskrankenkasse Niederösterreich. Der Grund: Wenn jeder qualifizierte Arbeitsplatz mit einem Ablaufdatum Ende 2019 versehen sei, werde sich wohl kaum jemand bewerben.