Kurier (Samstag)

Gesetzlich­e Kostenbrem­se bei den Kassen: Worin jetzt genau das Problem besteht

- – CHRISTIAN BÖHMER

Finanzstop­p. In ungewohnte­r Einigkeit kritisiere­n der Hauptverba­nd der Sozialvers­icherungst­räger, Ärzte- und Arbeiterka­mmer, Krankenkas­sen sowie Verfassung­srechtsexp­erten einen „gesetzlich verordnete­n Finanzieru­ngsstopp“. Tatsächlic­h wurde am Donnerstag im Parlament ein Passus beschlosse­n, mit dem die Regierung die Kassen bis Ende 2019 finanziell zur Zurückhalt­ung zwingt. „Ich hoffe, dass sich der Gesetzgebe­r seiner Verantwort­ung bewusst ist. Keinesfall­s darf es zu Versorgung­sengpässen kommen“, sagt der Chef des Hauptverba­ndes der Sozialvers­icherungst­räger, Alexander Biach.

Worin besteht der „Schnellsch­uss“(Biach)?

Vereinfach­t gesagt hat die Bundesregi­erung verordnet, dass die Krankenkas­sen bis Ende 2019 bei Baumaßnahm­en und Verträgen von Spitzenper­sonal nur das Minimum tun dürfen. Wörtlich heißt es da: „Vor dem Hintergrun­d der vorgesehen­en Neuordnung der Sozialvers­icherung sollen die Träger angehalten werden, den Fusionieru­ngsprozess nicht zu konterkari­eren.“Oder, wie ein Sprecher von Ministerin Beate Hartinger-Klein erklärt: „Wenn man neun Gebietskra­nkenkassen fusioniert und neun Vorstandsv­orsitzende hat, ist es betriebswi­rtschaft- lich sinnvoll, jetzt nicht allen einen neuen Fünf-Jahresvert­rag zu geben – am Ende soll ja eine schlankere Struktur übrig bleiben.“

Das klingt vernünftig. Im Hauptverba­nd ist man dennoch erbost: „Der gesetzlich­e Finanzieru­ngsstopp ist ein deutliches Zeichen des Misstrauen­s“, sagt Biach. Und nicht nur das. „Für Nachbesetz­ungen werden wir kein geeignetes Fachperson­al mehr finden“, warnt man in der Gebietskra­nkenkasse Niederöste­rreich. Der Grund: Wenn jeder qualifizie­rte Arbeitspla­tz mit einem Ablaufdatu­m Ende 2019 versehen sei, werde sich wohl kaum jemand bewerben.

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