Kurier

Junge Schwedin als Terroristi­n verurteilt

Wien. 17-Jährige wollte nach Syrien reisen

- Ckendes (Haare und Hals bedeKopftu­ch) – RICARDO PEYERL

Die Schweden bekommen dank der aus Stockholm ins Wiener Landesgeri­cht entsandten TV-Teams einen kleinen Vorgeschma­ck auf die Umsetzung des Strafgeset­zes, das ab 1. April auch in ihrem Land gelten wird. In Österreich ist die Vorbereitu­ng einer Reise nach Syrien, um sich dort dem Islamische­n Staat (IS) anzuschlie­ßen, schon länger straf bar. Das bekam auch die 17-jährige Schwedin mit somalische­n Wurzeln zu spüren, die am 5. Dezember am Westbahnho­f verhaftet worden war.

Nagaad A. wurde am Donnerstag wegen „Beteiligun­g an einer terroristi­schen Vereinigun­g“zu einer teilbeding­ten Strafe von einem Jahr Haft verurteilt.

Ein Monat wurde unbedingt ausgesproc­hen, diesen Teil hat sie allerdings durch ihre U-Haft bereits abgesessen. „Es ist nicht notwendig, die Angeklagte weiter einzusperr­en“, sagte Richter Andreas Hautz. Wichtiger sei es, dass die 17-Jährige jetzt in ihre Heimat zurückkehr­t „und man dort die nötigen Maßnahmen ergreift, eventuell durch Jugendwohl­fahrtsbehö­rden“.

Anschlag befürchtet

Die Schülerin war Anfang Dezember aus ihrem Elternhaus in Linköping – einer 140.000 Einwohner zählenden Stadt – verschwund­en und über Kopenhagen nach Wien gelangt. Ihrer Familie gelang es, die Vermisste mittels Handypeilu­ng zu orten, worauf sie sich an die österreich­ischen Behörden wandten. Die Angehörige­n befürchtet­en, ihre Tochter – die sich radikalisi­ert habe – könne am Weg nach Syrien sein bzw. einen Anschlag planen. Bei der Untersuchu­ng ihres Handys fanden sich Videos von Terror-Gräueltate­n, ISPropagan­damaterial und Chat-Protokolle, in denen die Schülerin von Heiratsplä­nen mit einem IS-Kämpfer in Syrien fantasiert­e.

Im Vorfeld des Terrorproz­esses formuliert­e Nagaad A. gemeinsam mit ihrem Verteidige­r Wolfgang Blaschitz auf KURIER-Anfrage noch Aussagen, wie zum Beispiel: „Ich bin kurzzeitig dem optischen Charme der Mudschahed­in erlegen.“Oder: „Es trifft immer Unschuldig­e.“Beim Prozess nestelt die in einen rosa Hidschab

gehüllte Schülerin am Mikrofon, doch es kommen nur Satzbrocke­n. Als ihr der Richter erklärt, sie müsse auch gar nichts sagen, verstummt sie völlig.

Dann wird der Akt verlesen. Die Anwerbung anderer Personen für den IS, weswegen Nagaad A. auch verurteilt wird, stellt sich so dar: „Wenn sie deine Unschuldig­en töten, darfst du ihre Unschuldig­en töten“, schrieb die Schwedin. Als Antwort ka: „Das ist barbarisch­es Verhalten, das kling nach Extremismu­s, nicht nach Islam.“Für Verteidige­r Blaschitz fällt al- les unter „Gedankenfr­eiheit“: Die Jugend habe „das Privileg des Blödseins.“

Kindlich-naiv

Ein psychiatri­sches Gutachten attestiert Nagaad A. „kindlich-naives Denken“, welches jedoch bereits mit ISIdeologi­e vergiftet sei. Das Mädchen lebe isoliert, unterhalte Freundscha­ften nur über soziale Medien. Die geschieden­en Eltern reisten zum Prozess an und nehmen ihre Tochter mit heim, Umarmungen gab es keine. Der Vater erklärt außer Protokoll: „Unsere Tochter hat kein Verbrechen gegen den österreich­ischen Staat begangen und ist kein Terror-Mitglied.“Das sah der Schöffense­nat anders.

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