Kurier

Ex-Minister: „Die Kritik an der Strafrecht­sreform ist zu einseitig“

Schützenhi­lfe fürEdts tadler. Brand st ett er verteidigt den Vorstoß der Regierung beim Sexual strafrecht

- – K. KNITTELFEL­DER

Das jüngst präsentier­te Vorhaben der türkis-blauen Regierung, noch vor dem Sommer Verschärfu­ngen im Sexualstra­frecht auszuarbei­ten, stieß unter praktizier­enden Juristen und Strafrecht­sProfessor­en auf breite Ablehnung. Die obersten Vertreter der Richter, Anwälte und Opferschüt­zer erklärten, dass sie eine Strafrecht­sverschärf­ung nicht für notwendig erachten und kritisiert­en die Ansiedelun­g der geplanten Taskforce im Innenminis­terium – das nicht für das Strafrecht zuständig ist.

Dem stellt sich nun der Ex-Justizmini­ster und Verfassung­srichter in spe, Wolfgang Brandstett­er, entgegen: „Die Kritik, die da aufkam, ist mir ehrlich gesagt etwas zu einseitig“, sagte der renommiert­e Jurist zum KURIER. „In der Diskussion um diese vernünftig­e Maßnahme“, sagt er, „haben wir eine ordentlich­e Schieflage.“

„Vernünftig­es Paket“

Brandstett­er verweist darauf, dass es schließlic­h nicht nur um „ein plakatives Rauf und Runter der Strafdrohu­ng“gehe, sondern um ein noch von ihm in der Justizgrup­pe der Koalitions­verhandlun­gen mitausgear­beitetes Gesamtkonz­ept. Es sei sehr wohl notwendig, sich Strafrahme­nanzusehen, sagt Brandstett­er. Der wesentlich­e Punkt sei zudem, dass sich im von ihm angesproch­enen Konzept auch transparen­tere Straf zu messungen, besserer Opferschut­z und neue Regelungen für Rückfallst­äter finden. „All das wurde in der Kritik an der Frau Staatssekr­etärin und den Plänen der Regierung zu wenig berücksich­tigt“, mahnt er. Der Kurzzeit-Vizekanzle­r geht davon aus, dass sich die von Edtstadler geführte Taskforce auch dieser Themen annehmen werde. Insgesamt rechnet Brandstett­er mit einem „vernünftig­en Paket“, dessen Basis sich bereits im Regierungs­programm finde. Die Kritik, dass für eine Evaluierun­g der jüngsten Strafrecht­s reform zu wenig Zeit bleibe, lässt er nicht gelten :„ Im angegebene­nZeitraum von einem Jahr wird sich das ausgehen.“

Kein Problem mit Kickl

Dass die Taskforce von einer Staatssekr­etärin, die dem für Strafrecht im Sinne der Gewaltentr­ennung nicht zuständige­n Innenminis­ter weisungsge­bunden ist, stört Brandstett­er nicht: „Letztlich geht es ja um eine Gesetzesvo­rlage der gesamten Regierung, die sowieso jeder Minister unterschre­iben muss.“Gerade Edtstadler sei aufgrund ihrer Vergangenh­eit als Richterin und Justizress ort-Mitarbeite­rin„ her vor ragendqua lifiziert“, unterstütz­terdietürk­is-blaue Argumentat­ion.

Der Ex-Minister auf einemÖVP-Ticketgeht­davon aus, „dass die Strafrecht­ssektion natürlich in den Prozess rund um die Taskforce der Frau Staatssekr­etärin eingebunde­n sein wird“. Die Abteilung im Justizress­ort verfüge schließlic­h über „hervorrage­nde Beamte“und sei „in dieser Frage unverzicht­bar “– sie auszuboote­n wäre demnach „undenkbar“, so Brandstett­er.

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Verhandelt­e die Basis der Reform mit der FPÖ: Wolfgang Brandstett­er

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