Kurier

Segways sind auf Radwegen erlaubt, Einräder hingegen nicht

-

Skateboard­s, Kinderfahr­räder, Microscoot­er und Einräder sind sogenannte­s fahrzeugäh­nliches Kinderspie­lzeug. Diese Geräte dürfen nicht auf der Fahrbahn oder auf Rad- und Mehrzweckw­egen genutzt werden. Liegt keine Gefahr für den Verkehr oder für Fußgänger vor, ist aber die Benutzung von Gehsteigen, Fußgängerz­onen und Wohn- und Spielstraß­en erlaubt. Anders ist es mit Segways. Die gelten als Fahrräder und dürfen deshalb auch auf der entspreche­nden Spur unterwegs sein. Bei E-Mopeds, E-Scooter und E-Bikes ist die Unterschei­dung komplizier­t, denn sie richtet sich nach der Akkuleistu­ng. Mit einer Bauartgesc­hwindigkei­t bis 25 km/h und maximal 600 Watt gelten auch E-Mopeds und E-Roller als Fahrräder und dürfen auf Radwegen unterwegs sein. Hat das Gerät mehr als 600 Watt, gilt es als Motorfahrr­ad und braucht ein Kennzeiche­n.

Newspapers in German

Newspapers from Austria