Segways sind auf Radwegen erlaubt, Einräder hingegen nicht
Skateboards, Kinderfahrräder, Microscooter und Einräder sind sogenanntes fahrzeugähnliches Kinderspielzeug. Diese Geräte dürfen nicht auf der Fahrbahn oder auf Rad- und Mehrzweckwegen genutzt werden. Liegt keine Gefahr für den Verkehr oder für Fußgänger vor, ist aber die Benutzung von Gehsteigen, Fußgängerzonen und Wohn- und Spielstraßen erlaubt. Anders ist es mit Segways. Die gelten als Fahrräder und dürfen deshalb auch auf der entsprechenden Spur unterwegs sein. Bei E-Mopeds, E-Scooter und E-Bikes ist die Unterscheidung kompliziert, denn sie richtet sich nach der Akkuleistung. Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 600 Watt gelten auch E-Mopeds und E-Roller als Fahrräder und dürfen auf Radwegen unterwegs sein. Hat das Gerät mehr als 600 Watt, gilt es als Motorfahrrad und braucht ein Kennzeichen.