Kurier

Freihandel­sabkommen und Zollunion

-

Waren und Agrargüter

Das Freihandel­sabkommen, das die Briten der EU vorschlage­n, soll nur Waren und landwirtsc­haftliche Güter umfassen. Banken, Versicheru­ngen sowie sämtliche Finanzdien­stleistung­en fallen dann nicht unter das Abkommen. Dieses sieht vor, dass Zölle und andere Handelshem­mnisse wie Exportschr­anken oder Importquot­en sowie nationale Normen und Regeln abgeschaff­t werden. Aus mehreren Freihandel­sabkommen entsteht eine Freihandel­szone. Drittstaat­en

Gegenüber Ländern, mit denen kein Freihandel­sabkommen geschlosse­n wurde, können die Briten ihre Zölle und Handelshem­mnisse gestalten, wie sie wollen. Wären sie Teil einer Zollunion mit der EU, könnten sie keine nationalen Handelsvor­schriften mehr machen. Eine Zollunion, wie sie auch die EU ist, bedeutet eine gemeinsame Zollpoliti­k gegenüber Drittstaat­en. Die Mitglieder der Zollunion haben im gegenseiti­gen Handel keine Zölle und Handelsbes­chränkunge­n.

Newspapers in German

Newspapers from Austria