Strengere Regeln für Wiener Hunde
Gesetzesnovelle. Generelle Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde / 0,5-Promille-Grenze für Hundehalter
Gesetzesnovelle. Die Stadt verordnet eine Beißkorbpflicht für Listenhunde und eine 0,5-PromilleGrenze für deren Halter.
Der tragische Fall von Waris C. brachte den Stein ins Rollen. Nachdem der Rottweiler einer alkoholisierten Wienerin dem einjährigen Buben tödliche Bissverletzungen zufügte, reagiert die Politik mit der mittlerweile 12. Novelle des Tierhaltegesetzes.
Sie bringt massive Verschärfungen für Mensch und Tier mit sich: So gilt für Listenhunde (siehe Kasten rechts) in der Bundeshauptstadt künftig eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht. Zudem wird ein Alkohollimit für Halter solcher Vierbeiner eingeführt. Die Grenze liegt analog zu Autolenkern bei 0,5 Promille. Die Maßnahmen sind Teil jenes Pakets, das die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl am Mittwoch präsentierten.
Hohe Strafen
Maulkorb und Leine sind Listenhunden künftig außer in umzäunten Hundezonen überall anzulegen. In sogenannten Hundeauslaufzonen reicht der Maulkorb.
Verstöße gegen die neuen Regeln, die am 25. Oktober im Landtag beschlossen und noch heuer in Kraft treten sollen, kommen teuer. „Vergisst“der Halter, dem Tier einen Beißkorb anzulegen, drohen beim ersten Mal 200 Euro Strafe plus sechs Stunden Nachhilfe bei einem behördlich zertifizierten Hundetrainer. Beim zweiten Verstoß muss der Hundeführschein wiederholt werden und beim dritten Mal wird der Hund von der Behörde abgenommen. Letzteres passiert auch, wenn ein Mensch gebissen wird. Verstöße gegen die Leinenpflicht werden mit mindestens 100 Euro geahndet.
Noch empfindlicher will die Politik Alkosünder und Drogenkonsumenten amhinteren Ende der Leine treffen: Wer zu berauscht ist, um seinen Listenhund unter Kontrolle zu halten, wird mit 1000 Euro bestraft. Kontrolliert werde, wo die Beeinträchtigung des Halters offensichtlich sei, sagt Pürstl.
Und wer einen gelisteten Hund jemandem ohne Hundeführschein zum Aufpassen überlässt, riskiert ebenfalls eine Strafe: 200 Euro beim ersten Mal bzw. die Abnahme des Tieres im Wiederholungsfall.
Nachgeschärft wird aber auch bei der Ausbildung der Hunde bzw. ihrer Besitzer. Zum einen wird der Praxisteil des seit 2010 gesetzlich vorgeschriebenen Hundeführscheins erweitert. Zum anderen ist die Lizenz zum Listenhundebesitz künftig befristet. Die Prüfung muss nach zwei Jahren wiederholt werden. Zeitgleich erweitert die Stadtregierung die Kom- petenzen der Hundeführschein-Prüfer. Diese können in Zukunft Wiederholungsprüfungen, Schulungen oder zusätzliche Trainingseinheiten anordnen.
Ein weiterer Punkt: Die Zucht von Listenhunden wird in Wien verboten.
Bissigere Listenhunde
Ein Hundeführschein wird künftig zwar auch bei allen anderen Hunden behördlich vorgeschrieben, wenn sie einen Menschen beißen. In Simas Büro streicht man aber ausdrücklich hervor, dass der größte Anteil von Bissvorfällen Listenhunden zuzurechnen seien und nicht etwa Schäferhunden, wie immer wieder behauptet werde.
So habe es von 2015 bis heute Wien-weit 412 Bissvorfälle gegeben – 64 durch Listen- und 13 durch Schäferhunde. Von Ersteren gibt es in der Stadt 3335, von Letzteren 2311 – bei 55.581 gemeldeten Hunden insgesamt. „Sechs Prozent der Hunde sind also für 16 Prozent der Bisse verantwortlich“, sagt Simas Sprecherin über die potenziell gefährlicheren Rassen. Die 4,1 Prozent Schäferhunde seien für 3,1 Pro- zent der verantwortlich.
Kritik am neuen Gesetz kommt von Tierschutzorganisationen und Hundehaltern. So kommt den „Vier Pfoten“das Thema Auf klärung viel zu kurz. Sima und Pürstl seien „den einfachen Weg gegangen, der Wähler rasch zufriedenstellen soll“, meint Kampagnenleiterin Martina Pluda. Die Rasse eines Hundes sage aber nicht zwangsläufig etwas über seine Gefährlichkeit aus – wie ein aktueller Fall aus NÖzeige, wo ein Kleinkind von einem Dackel gebissen wurde. Die „Vier Pfoten“plädieren deshalb für einen verpflichtenden Hundeführschein für alle Hundehalter.
Eine „anlassbezogene Verschlimmbesserung“ortet auch Madeleine Petrovic, die Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins. Und Gerald Pötz, Vorstand des Österreichischen Hundehalterverbands, sieht ebenfalls mehrere Problempunkte. So widerspreche etwa eine generelle Maulkorbpflicht einer artgerechten Hundehaltung. Zudem würden 80 Prozent aller Bisse im privaten Umfeld der Halter passieren – „wo all diese Auflagen nicht greifen“. Fälle