Darf Lugner das Parlament feuern? Faktencheck nach „ZiB 2“-Streit: Die Befugnisse des Bundespräsidenten.
Darf der Bundespräsident die Regierung feuern? Ja. Darf er auch nach eigenem Gutdünken den Nationalrat auflösen und Neuwahlen vom Zaun brechen? Über diese Frage entspann sich Dienstagabend ein Streitgespräch zwischen „ZiB 2“Moderator Armin Wolf und Präsidentschaftskandidat Richard Lugner. Laut Lugner darf der Bundespräsident das Parlament nach Hause schicken, laut Wolf nicht. Wer hat recht?
Der Reihe nach. Befragt, wie er als Bundespräsident die Regierung dazu bringen wolle, in seinem Sinne zu arbeiten, sagte Lugner: „Und wenn die Regierung weiter streiten würde, dann würde ich als Bundespräsident sagen: So und jetzt ist Schluss und jetzt lösen wir die Regierung auf.“Und er fügte hinzu: „Beziehungsweise die zweite, noch härtere Variante ist, dass man den Nationalrat auflöst.“– Der Moderator hielt dagegen: „Für das Auflösen des Nationalrats würden Sie einen Vorschlag der Bundesregierung brauchen und den würden Sie eher nicht kriegen.“Darauf Lugner: „Den brauche ich nicht.“
Was sagt die Verfassung? Dass Lugner unrecht hat. Zwar normiert Artikel 29/1 des Bundes-Verfas- sungsgesetzes: „Der Bundespräsident kann den Nationalrat auflösen.“Doch Art. 67 hält fest: „Alle Akte des Bundespräsidenten erfolgen (. . .) auf Vorschlag der Bundesregierung.“Das gelte, schreibt Heinz Mayer in seinem Kommentar zur Verfassung, ausdrücklich auch für die Auflösung des Parlaments.
Lugner irrte noch in einem zweiten Punkt. Er sagte, dass der Präsident den Nationalrat „nur einmal in seiner Amtsperiode“auflösen könne. Wahr ist: Er darf dies nur einmal „aus dem gleichen Anlass verfügen“.