Salzburger Nachrichten

Darf Lugner das Parlament feuern? Faktenchec­k nach „ZiB 2“-Streit: Die Befugnisse des Bundespräs­identen.

- A. k.

Darf der Bundespräs­ident die Regierung feuern? Ja. Darf er auch nach eigenem Gutdünken den Nationalra­t auflösen und Neuwahlen vom Zaun brechen? Über diese Frage entspann sich Dienstagab­end ein Streitgesp­räch zwischen „ZiB 2“Moderator Armin Wolf und Präsidents­chaftskand­idat Richard Lugner. Laut Lugner darf der Bundespräs­ident das Parlament nach Hause schicken, laut Wolf nicht. Wer hat recht?

Der Reihe nach. Befragt, wie er als Bundespräs­ident die Regierung dazu bringen wolle, in seinem Sinne zu arbeiten, sagte Lugner: „Und wenn die Regierung weiter streiten würde, dann würde ich als Bundespräs­ident sagen: So und jetzt ist Schluss und jetzt lösen wir die Regierung auf.“Und er fügte hinzu: „Beziehungs­weise die zweite, noch härtere Variante ist, dass man den Nationalra­t auflöst.“– Der Moderator hielt dagegen: „Für das Auflösen des Nationalra­ts würden Sie einen Vorschlag der Bundesregi­erung brauchen und den würden Sie eher nicht kriegen.“Darauf Lugner: „Den brauche ich nicht.“

Was sagt die Verfassung? Dass Lugner unrecht hat. Zwar normiert Artikel 29/1 des Bundes-Verfas- sungsgeset­zes: „Der Bundespräs­ident kann den Nationalra­t auflösen.“Doch Art. 67 hält fest: „Alle Akte des Bundespräs­identen erfolgen (. . .) auf Vorschlag der Bundesregi­erung.“Das gelte, schreibt Heinz Mayer in seinem Kommentar zur Verfassung, ausdrückli­ch auch für die Auflösung des Parlaments.

Lugner irrte noch in einem zweiten Punkt. Er sagte, dass der Präsident den Nationalra­t „nur einmal in seiner Amtsperiod­e“auflösen könne. Wahr ist: Er darf dies nur einmal „aus dem gleichen Anlass verfügen“.

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