Henker köpfte „vorzüglich“
Gelernt ist gelernt. Das bewies Salzburgs letzter Scharfrichter Franz Joseph Wohlmuth am 9. Juli 1812 auf dem Richtplatz in Thalgau. Na ja: Er war ja auch beim Vater in die Lehre gegangen.
THALGAU. „Die Hinrichtung wurde in der gewohnten rituellen Form mit Vorlesen des Urteils, der Übergabe des Delinquenten an den Henker und seine Gehilfen, dem Armensünderzug zur Hinrichtungsstätte und einer kurzen Rede des zum Tode Verurteilten, in der er die Umstehen auch um Verzeihung für seine Handlung bat, durchgeführt. Auf einem Stuhl sitzend wurde er sodann ,mit vorzüglicher Schnelligkeit und Gewandtheit‘ des Scharfrichters enthauptet.“
Das geschah eine knappe Viertelstunde Fußweges außerhalb des Dorfes Thalgau beim Herrenhubgut. Dort war eigens eine große Holzbühne errichtet worden. Diese Fakten trug die Salzburger Rechtshistorikerin Sonja Pallauf zusammen. Obendrein fand der Thalgauer Chronist Bernhard Iglhauser auch den exakten Ort der alten Richtstätte heraus: das sogenannte Tischlerfeld.
Den besagten 9. Juli 1812 beendete der aus Augsburg zugezogene Joseph Sebastian Müller um einen Kopf kürzer.
Warum? „Am 7. April 1812 fand man in ihrer Thalgauer Wohnung die Leiche der verwitweten Krämerin Anna Willmoser. Der Verdacht fiel wegen mehrfacher zuvor beobachteter Besuche auf den 1767 geborenen, aus Augsburg stammenden Joseph Sebastian Müller. Dieser besaß in Thalgau ein Viertel eines Hauses, wo er mit seiner Frau und seinem Sohn wohnte und dem Schrei- nerhandwerk nachging. Mit einem geschätzten Vermögen von 500 Gulden war er keineswegs einer der Ärmsten der Gerichtsgemeinde, doch hatte er sich, wie er in den Verhören hernach zugab, vom vielen Geld der Willmoserin blenden lassen und eines Tages den Entschluss gefasst, sie zu erdrosseln. Da sein Plan nicht ganz funktionierte, stach er mit einem Messer in den Hals der Frau – er hatte die Wohnung nach Geld durchsucht und solches auch in mehreren Behältnissen gefunden, die er mit sich nahm. Nach der Untersuchung des Falles durch den Landrichter Karl von Menz wurde der bis dato unbescholtene 45-jährige Schreinermeister vom königlich-bayerischen Appellationsgericht des Salzachkreises mit Sitz in Burghausen wegen Raubmordes zum Tod verurteilt.“Die gesetzliche Grundlage war noch das habsburgische Strafrecht von 1803. Es wurde erst am 1. Oktober 1813 durch das von Anselm von Feuerbach erarbeitete und liberalere Allgemeine Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern ersetzt“, schreibt Pallauf.
Für Joseph Sebastian Müller war es zu spät. Aber immerhin starb er nicht elendig am Galgen, sondern eben flott durch Wohlmuths Schwert. An die Vorgänge und einen Meilenstein der Rechtslehre wird in Thalgau am Samstag erinnert, eine Historientafel enthüllt und in einer dramaturgischen Inszenierung die Urteilsverkündung durch Herbert Sommerauer, ein Mitglied des Theaters Thalgau, dargestellt. Der Mörder und sein Henker,