Konsumentenschützer warnen vor Online-Reisebüros
Der nach dem Tod des Firmenchefs pleitegegangene Unister-Konzern war seit Jahren als Problemfall bekannt.
Die immer neuen Details rund um den mysteriösen Tod des Unister-Gründers Thomas Wagner lassen so manchen heißen Sommerkrimi langweilig wirken: Der Internetmillionär und Chef des größten deutschen Online-Reisebüros soll in Italien um Millionen betrogen worden sein, bevor sein Flugzeug über Slowenien abstürzte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, auch wegen Betrugs und Untreue.
Nervös sind freilich Tausende Kunden, die auf einer der 40 zu Unister zählenden Websites wie ab-inden-urlaub.de oder fluege.de ihren Urlaub gebucht haben – auch aus Österreich. „Unister ist bei uns bereits seit Jahren ein Dauerkandidat“, sagt Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum in Wien. Probleme habe es zahllose gegeben, von unerwarteten, immensen Zusatzgebühren bis zu versprochenen, aber nie ausgefolgten Gutschriften. „Bei manchen Billigstflügen musste man, wenn man nicht die zur Firma gehörende Mastercard als Zahlungsmittel nutzte, pro Person und Flugrichtung 100 Euro Servicegebühr abliefern, bei einer fünfköpfigen Familie waren das also 1000 Euro“, sagt Forster. Aktuell melden sich freilich kaum Betroffene der Unister-Pleite aus Österreich. „Das liegt auch daran, dass die Situation vorerst noch völlig unklar ist“, meint Forster. Nur einige der betroffenen Unister-Töchter sind bereits in Insolvenz. Unter dem deutschen Insolvenzverwalter soll die Reise- und Flüge-Vermittlung unter ab-in-den-urlaub.de und fluege.de vorerst weitergeführt werden. Kunden, die schon gebucht haben, gibt Forster in vielen Fällen Entwarnung. Wer über fluege.de einen Flug gebucht habe, sollte direkt an die Airline bezahlt haben – und damit seine Leistung auch erhalten. Ähnliches gelte für über ab-in-denurlaub.de gebuchte Pauschalreisen anderer Veranstalter. Auch wer bei dem zu Unister zählenden eigenen Reiseveranstalter urlaubstours.de buchte, sollte durch die EU-weit verpflichtende Versicherung für Reiseveranstalter seine Reise antreten können oder – falls diese nicht stattfindet – sein Geld zurückerhalten. Kaum Chancen auf Geld haben laut dem deutschen Insolvenzverwalter dagegen Kunden, die Reisegutscheine gekauft haben. In Österreich sei dieses Angebot kaum genutzt worden, sagt Forster.
Jedem betroffenen Kunden rät die Juristin, auf den Reiseunterlagen zu prüfen, wer Vertragspartner ist, und Fluglinie oder Reiseveranstalter direkt zu kontaktieren. „Generell warnen wir vor Online-Reisebüros“, meint Forster. „Die sind zu 98 Prozent nicht billiger und bringen viele Probleme.“Wer online buchen wolle, sollte das bei der Airline oder dem Veranstalter direkt machen – oder ins Reisebüro gehen.