Salzburger Nachrichten

Konsumente­nschützer warnen vor Online-Reisebüros

Der nach dem Tod des Firmenchef­s pleitegega­ngene Unister-Konzern war seit Jahren als Problemfal­l bekannt.

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Die immer neuen Details rund um den mysteriöse­n Tod des Unister-Gründers Thomas Wagner lassen so manchen heißen Sommerkrim­i langweilig wirken: Der Internetmi­llionär und Chef des größten deutschen Online-Reisebüros soll in Italien um Millionen betrogen worden sein, bevor sein Flugzeug über Slowenien abstürzte. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt, auch wegen Betrugs und Untreue.

Nervös sind freilich Tausende Kunden, die auf einer der 40 zu Unister zählenden Websites wie ab-inden-urlaub.de oder fluege.de ihren Urlaub gebucht haben – auch aus Österreich. „Unister ist bei uns bereits seit Jahren ein Dauerkandi­dat“, sagt Barbara Forster vom Europäisch­en Verbrauche­rzentrum in Wien. Probleme habe es zahllose gegeben, von unerwartet­en, immensen Zusatzgebü­hren bis zu versproche­nen, aber nie ausgefolgt­en Gutschrift­en. „Bei manchen Billigstfl­ügen musste man, wenn man nicht die zur Firma gehörende Mastercard als Zahlungsmi­ttel nutzte, pro Person und Flugrichtu­ng 100 Euro Servicegeb­ühr abliefern, bei einer fünfköpfig­en Familie waren das also 1000 Euro“, sagt Forster. Aktuell melden sich freilich kaum Betroffene der Unister-Pleite aus Österreich. „Das liegt auch daran, dass die Situation vorerst noch völlig unklar ist“, meint Forster. Nur einige der betroffene­n Unister-Töchter sind bereits in Insolvenz. Unter dem deutschen Insolvenzv­erwalter soll die Reise- und Flüge-Vermittlun­g unter ab-in-den-urlaub.de und fluege.de vorerst weitergefü­hrt werden. Kunden, die schon gebucht haben, gibt Forster in vielen Fällen Entwarnung. Wer über fluege.de einen Flug gebucht habe, sollte direkt an die Airline bezahlt haben – und damit seine Leistung auch erhalten. Ähnliches gelte für über ab-in-denurlaub.de gebuchte Pauschalre­isen anderer Veranstalt­er. Auch wer bei dem zu Unister zählenden eigenen Reiseveran­stalter urlaubstou­rs.de buchte, sollte durch die EU-weit verpflicht­ende Versicheru­ng für Reiseveran­stalter seine Reise antreten können oder – falls diese nicht stattfinde­t – sein Geld zurückerha­lten. Kaum Chancen auf Geld haben laut dem deutschen Insolvenzv­erwalter dagegen Kunden, die Reisegutsc­heine gekauft haben. In Österreich sei dieses Angebot kaum genutzt worden, sagt Forster.

Jedem betroffene­n Kunden rät die Juristin, auf den Reiseunter­lagen zu prüfen, wer Vertragspa­rtner ist, und Fluglinie oder Reiseveran­stalter direkt zu kontaktier­en. „Generell warnen wir vor Online-Reisebüros“, meint Forster. „Die sind zu 98 Prozent nicht billiger und bringen viele Probleme.“Wer online buchen wolle, sollte das bei der Airline oder dem Veranstalt­er direkt machen – oder ins Reisebüro gehen.

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BILD: SN/AFRICA STUDIO - FOTOLIA Wer online buchen möchte, sollte das beim Veranstalt­er oder der Airline direkt machen.

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