Salzburger Nachrichten

Das Bankgeheim­nis wird teils aufgeweich­t, teils abgeschaff­t

Ab 5. Oktober können die Behörden auf das neue Kontenregi­ster zugreifen und sehen, wer welche Konten hat. Für Ausländer fällt das heimische Bankgeheim­nis künftig weg.

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Für organisier­te Steuerbetr­üger und Schwarzgel­danhäufer brechen schwierige Zeiten an – für bedingungs­lose Verteidige­r des lange Zeit zum Mythos erhobenen heimischen Bankgeheim­nisses auch. Daten über rund 40 Millionen Konten mussten die Banken elektronis­ch an die Behörden übermittel­n. Ab 5. Oktober können Finanzämte­r, Strafgeric­hte und Staatsanwa­ltschaften zugreifen, um auf Knopfdruck zu sehen, wer welche Bankkonten, Sparbücher oder Aktiendepo­ts hat. Der Einlagenst­and wird allerdings nicht mit übermittel­t. Bei berechtigt­en Zweifeln an der Richtigkei­t der Angaben eines Abgabenpfl­ichtigen kann aber beim Bundesfina­nzgericht die Öffnung von Konten nun auch außerhalb von Finanzstra­fverfahren beantragt werden. Im Finanzmini­sterium, das auf bis zu 700 Mill. Euro Mehreinnah­men aus der Betrugsbek­ämpfung hofft, wird beteuert, das Bankgeheim­nis in Österreich bleibe „unangetast­et“. Das Bankgeheim­nis für Ausländer mit Konten in Österreich fällt dagegen. Auch Österreich nimmt am automatisc­hen internatio­nalen Informatio­nsaustausc­h teil und übermittel­t Kontoständ­e, Zinsen, Dividenden und Veräußerun­gsgewinne ausländisc­her Kontoinhab­er an deren Finanzbehö­rden. Kontodaten für 2017 wird Österreich rückwirken­d ab 2018 melden, für Neukonten von Ausländern fällt das Bankgeheim­nis ab 1. Oktober.

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