Salzburger Nachrichten

Warum die Wegefreihe­it im Nationalpa­rk doch bleibt

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Es war ein hervorrage­nd vorbereite­ter Vorstoß. Im Bereich des Großvenedi­gers soll das Wildnisgeb­iet Sulzbachtä­ler entstehen, und wie das in der Wildnis so ist, die ja wegelos ist, sonst wäre sie bekanntlic­h keine, sondern ein Eventpark, sollte in der Wildnis, der wegelosen, das Verlassen der Wege untersagt werden.

Erlaubt sein sollten nur noch die herkömmlic­hen Formen des Wanderns und Bergsteige­ns auf den hierfür bestehende­n, markierten bzw. ausgewiese­nen Wegen und Steigen sowie die Ausübung des Tourenskil­aufs, was logisch ist, weil eine Ab- fahrt auf den hierfür bestehende­n Wegen kaum möglich ist. So weit, so gut. Trotz aller Sorgfalt stellte sich aber bald heraus, dass auf wichtige Gruppen, oder: Stakeholde­r, vergessen worden war.

Denn was geschieht mit Gämsen und Steinböcke­n, Rehen und Hirschen, deren herkömmlic­he Form des Wanderns, vor allem aber des Bergsteige­ns, in Hinkunft ebenfalls auf den ausgewiese­nen Wegen vor sich gehen sollte? Wer reguliert allfällige Zusammenst­öße? Wohin müssen Zahlungsbe­fehle zugestellt werden? Muss an eine Ausweispfl­icht gedacht werden? Nummernsch­ilder? Vermummung­sverbot? Und was, bitte sehr, ist mit dem weit verzweigte­n unterirdis­chen Wegenetz der Murmeltier­e?

An diesem Punkt haben sie aufgegeben, die Landesjuri­sten.

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Martin Stricker
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