Warum die Wegefreiheit im Nationalpark doch bleibt
Es war ein hervorragend vorbereiteter Vorstoß. Im Bereich des Großvenedigers soll das Wildnisgebiet Sulzbachtäler entstehen, und wie das in der Wildnis so ist, die ja wegelos ist, sonst wäre sie bekanntlich keine, sondern ein Eventpark, sollte in der Wildnis, der wegelosen, das Verlassen der Wege untersagt werden.
Erlaubt sein sollten nur noch die herkömmlichen Formen des Wanderns und Bergsteigens auf den hierfür bestehenden, markierten bzw. ausgewiesenen Wegen und Steigen sowie die Ausübung des Tourenskilaufs, was logisch ist, weil eine Ab- fahrt auf den hierfür bestehenden Wegen kaum möglich ist. So weit, so gut. Trotz aller Sorgfalt stellte sich aber bald heraus, dass auf wichtige Gruppen, oder: Stakeholder, vergessen worden war.
Denn was geschieht mit Gämsen und Steinböcken, Rehen und Hirschen, deren herkömmliche Form des Wanderns, vor allem aber des Bergsteigens, in Hinkunft ebenfalls auf den ausgewiesenen Wegen vor sich gehen sollte? Wer reguliert allfällige Zusammenstöße? Wohin müssen Zahlungsbefehle zugestellt werden? Muss an eine Ausweispflicht gedacht werden? Nummernschilder? Vermummungsverbot? Und was, bitte sehr, ist mit dem weit verzweigten unterirdischen Wegenetz der Murmeltiere?
An diesem Punkt haben sie aufgegeben, die Landesjuristen.