Salzburger Nachrichten

Deutscher tötete seine Oma und überfuhr dann zwei Polizisten

Bei den Taten stand der 25-jährige Angeklagte unter Drogen. Das Gericht verurteilt­e den Mann nun zu lebenslang­er Haft. Den Behörden war er bereits bekannt.

- SN, dpa

Der Fall löste in Deutschlan­d Bestürzung aus: Am 28. Februar 2017 tötete ein junger Mann innerhalb von drei Stunden drei Menschen: erst seine Oma, dann überfuhr er zwei Polizisten.

Am Freitag verurteilt­e das Landgerich­t Frankfurt an der Oder den 25-jährigen Angeklagte­n zu lebenslang­er Haft. „Von einer Minute auf die andere war alles anders und Leben zerstört“, sagte Richterin Claudia Cottäus. „Lücken werden bleiben, daran wird auch das Urteil nichts ändern.“Sie betonte, dass der Mann die Taten bewusst beging und nicht eingeschrä­nkt war, obwohl er unter Drogen stand. Zugleich zeichnete sie das bestürzend­e Bild einer kriminelle­n Entwicklun­g mit Drogen, abgebroche­nen Ausbildung­en, Gewalt, Raub und Psychiatri­e. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest – eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren zur Bewährung ist unwahrsche­inlich. Der Verteidige­r kündigte Revision an.

Rückblick: Am 28. Februar geriet der 25-Jährige, der bei seiner Oma lebte, mit ihr in Streit – wegen einer vollgestel­lten Badewanne. Dabei beleidigte er die Frau, kippte ihr Honig über den Kopf und schlug auf sie ein. Dann nahm er laut Urteil ein Messer und stach der alten Frau in den Hals. Um einer Festnahme zu entgehen, flüchtete er mit dem Auto der Oma. Er habe überlegt gehandelt, sagte die Richterin. „Er wollte sich auf keinen Fall von der Polizei schnappen lassen – er ging in einen regelrecht­en Kampfmodus.“Die Polizisten (49 und 52 Jahre) hatten keine Chance. Der Flüchtende steuerte auf sie zu, als sie am Straßenran­d ein Nagelbrett aufbauen wollten. „Sie rechneten nicht mit einem Angriff auf ihr Leben“, sagte Cottäus. Kurz darauf wurde er gefasst.

Zusätzlich­e Brisanz bekam der Prozess auch deswegen: In einem vorherigen Raubprozes­s am selben Landgerich­t sollte der junge Mann wegen Schizophre­nie in ein psychiatri­sches Krankenhau­s eingewiese­n werden – doch die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Damit war er auf freiem Fuß.

Die Richterin sprach von einer dissoziale­n Persönlich­keit mit einem Hang zu erhebliche­n Straftaten. Der Angeklagte sei nur auf eigene Bedürfniss­e fixiert, von emotionale­n Störungen ist die Rede. Er habe auch keine Reue gezeigt. „Schuld waren immer nur die anderen.“Er sei gefährlich für die Allgemeinh­eit. Als schizophre­n gilt er laut jetzigem Urteil aber nicht. „Diese furchtbare­n Straftaten waren vorauszuse­hen“, sagte Anwalt Peter-Michael Diestel, der die Mutter des 25-Jährigen als Nebenkläge­rin vertrat. Zwei Aktenordne­r mit Beschwerde­n und Hinweisen habe sie an Behörden geschickt, um auf die Gefährlich­keit des Sohnes aufmerksam zu machen. Sie sei ausgelacht worden. Er behalte sich weitere Schritte vor. „Alle Strukturen haben versagt“, so Diestel.

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BILD: SN/APA/AFP/DPA/PATRICK PLEUL Der Medienandr­ang bei Gericht war groß.

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