Deutscher tötete seine Oma und überfuhr dann zwei Polizisten
Bei den Taten stand der 25-jährige Angeklagte unter Drogen. Das Gericht verurteilte den Mann nun zu lebenslanger Haft. Den Behörden war er bereits bekannt.
Der Fall löste in Deutschland Bestürzung aus: Am 28. Februar 2017 tötete ein junger Mann innerhalb von drei Stunden drei Menschen: erst seine Oma, dann überfuhr er zwei Polizisten.
Am Freitag verurteilte das Landgericht Frankfurt an der Oder den 25-jährigen Angeklagten zu lebenslanger Haft. „Von einer Minute auf die andere war alles anders und Leben zerstört“, sagte Richterin Claudia Cottäus. „Lücken werden bleiben, daran wird auch das Urteil nichts ändern.“Sie betonte, dass der Mann die Taten bewusst beging und nicht eingeschränkt war, obwohl er unter Drogen stand. Zugleich zeichnete sie das bestürzende Bild einer kriminellen Entwicklung mit Drogen, abgebrochenen Ausbildungen, Gewalt, Raub und Psychiatrie. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest – eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren zur Bewährung ist unwahrscheinlich. Der Verteidiger kündigte Revision an.
Rückblick: Am 28. Februar geriet der 25-Jährige, der bei seiner Oma lebte, mit ihr in Streit – wegen einer vollgestellten Badewanne. Dabei beleidigte er die Frau, kippte ihr Honig über den Kopf und schlug auf sie ein. Dann nahm er laut Urteil ein Messer und stach der alten Frau in den Hals. Um einer Festnahme zu entgehen, flüchtete er mit dem Auto der Oma. Er habe überlegt gehandelt, sagte die Richterin. „Er wollte sich auf keinen Fall von der Polizei schnappen lassen – er ging in einen regelrechten Kampfmodus.“Die Polizisten (49 und 52 Jahre) hatten keine Chance. Der Flüchtende steuerte auf sie zu, als sie am Straßenrand ein Nagelbrett aufbauen wollten. „Sie rechneten nicht mit einem Angriff auf ihr Leben“, sagte Cottäus. Kurz darauf wurde er gefasst.
Zusätzliche Brisanz bekam der Prozess auch deswegen: In einem vorherigen Raubprozess am selben Landgericht sollte der junge Mann wegen Schizophrenie in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden – doch die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Damit war er auf freiem Fuß.
Die Richterin sprach von einer dissozialen Persönlichkeit mit einem Hang zu erheblichen Straftaten. Der Angeklagte sei nur auf eigene Bedürfnisse fixiert, von emotionalen Störungen ist die Rede. Er habe auch keine Reue gezeigt. „Schuld waren immer nur die anderen.“Er sei gefährlich für die Allgemeinheit. Als schizophren gilt er laut jetzigem Urteil aber nicht. „Diese furchtbaren Straftaten waren vorauszusehen“, sagte Anwalt Peter-Michael Diestel, der die Mutter des 25-Jährigen als Nebenklägerin vertrat. Zwei Aktenordner mit Beschwerden und Hinweisen habe sie an Behörden geschickt, um auf die Gefährlichkeit des Sohnes aufmerksam zu machen. Sie sei ausgelacht worden. Er behalte sich weitere Schritte vor. „Alle Strukturen haben versagt“, so Diestel.