Salzburger Nachrichten

Lebensvers­icherung: Kläger bekam recht

- SN, APA

In der seit Langem strittigen Rechtsfrag­e zum Rücktritt von Lebensvers­icherungen im Falle einer mangelnden oder überhaupt fehlenden Beratung über das Rücktritts­recht gibt es ein neues Urteil. Der Prozessfin­anzierer EAS klagte den Versichere­r Generali und bekam erstinstan­zlich recht. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Nach Entscheidu­ngen von Europäisch­em Gerichtsho­f (EuGH) und Oberstem Gerichtsho­f (OGH) haben Lebensvers­icherungsk­unden bei fehlender oder mangelhaft­er Belehrung ein unbefriste­tes Rücktritts­recht. Die alte SPÖ-ÖVP-Regierung wollte diese unbefriste­te Kündigungs­möglichkei­t im Herbst 2017 befristen. Doch die umstritten­e Versicheru­ngsnovelle kam nicht zustande.

Der Versicheru­ngsnehmer hat laut jüngstem Urteil nicht nur einen Anspruch auf Zahlung des Rückkaufwe­rts, sondern einen „bereicheru­ngsrechtli­chen“Anspruch auf Rückzahlun­g der bereits geleistete­n Prämienzah­lungen und Kosten samt vier Prozent Zinsen.

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