Lebensversicherung: Kläger bekam recht
In der seit Langem strittigen Rechtsfrage zum Rücktritt von Lebensversicherungen im Falle einer mangelnden oder überhaupt fehlenden Beratung über das Rücktrittsrecht gibt es ein neues Urteil. Der Prozessfinanzierer EAS klagte den Versicherer Generali und bekam erstinstanzlich recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nach Entscheidungen von Europäischem Gerichtshof (EuGH) und Oberstem Gerichtshof (OGH) haben Lebensversicherungskunden bei fehlender oder mangelhafter Belehrung ein unbefristetes Rücktrittsrecht. Die alte SPÖ-ÖVP-Regierung wollte diese unbefristete Kündigungsmöglichkeit im Herbst 2017 befristen. Doch die umstrittene Versicherungsnovelle kam nicht zustande.
Der Versicherungsnehmer hat laut jüngstem Urteil nicht nur einen Anspruch auf Zahlung des Rückkaufwerts, sondern einen „bereicherungsrechtlichen“Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Prämienzahlungen und Kosten samt vier Prozent Zinsen.